Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer

Anfrage an: Blieskastel, Stadt

1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert?

Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln.

2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen?

a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln.

3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen?

a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet?
b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln.

4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht?

a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt?

Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Auf wie vielen…
An Blieskastel, Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174743]
Datum
20. Januar 2020 21:34
An
Blieskastel, Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Auf wie vielen Systemen der Gemeindeverwaltung, der gemeindeeigenen Betrieben und Betrieben mit überwiegender Beteiligung der Gemeinde, der technischen Infrastruktureinrichtungen (Bspw. Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Entsorgungseinrichtungen) und der Sozial-, Bildungs- und Sicherheits-Infrastruktureinrichtungen (wie z.B. KiTas, Krippen, Kindergärten, Schulen, Fürsorge-Dienstleistungen, Gesundheitssystem, Öffentliche Sicherheit) sowie sonstigen Einrichtungen im Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ist weiterhin das Betriebssystem Windows 7 oder eine ältere Version des Microsoft Betriebssystems installiert? Bitte nach Stelle/Einrichtung, Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7 oder einer älteren Windows-Version und jeweils verwendeter Windows-Version einzeln aufschlüsseln. 2. Existiert für die oben genannten Stellen ein Update-Plan (der sich bspw. auch am festen Update-Zyklus für Sicherheitsupdates und neue Windows-Versionen orientiert) für die installierten Betriebssysteme und weitere verwendete Software, nach welchem regelmäßige Sicherheitsupdates sowie neue Betriebssystem- und Software-Versionen installiert werden sollen? a) Wenn ja, wie ist der Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines Update-Plans angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und Update-Plan einzeln aufschlüsseln. 3. Existiert ein IT-Sicherheitskonzept für die jeweiligen oben genannten Einrichtungen/Stellen? a) Wenn ja, wie ist das IT-Sicherheitskonzept für die jeweilige Einrichtung/Stelle konkret ausgestaltet? b) Wenn nein, warum nicht und ist die Einführung eines IT-Sicherheitskonzept angedacht? Bitte nach Einrichtung/Stelle und IT-Sicherheitskonzept einzeln aufschlüsseln. 4. Ist eine Umstellung der eingesetzten Betriebssysteme bei den oben genannten Stellen auf freie Betriebssysteme wie Linux und eine Umstellung der weiteren eingesetzten Software auf kostenlose Open-Source-Alternativen angedacht? a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt, für welche Software und welche Systeme ist eine Umstellung angedacht? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Umstellung abgelehnt? Bitte nach Einrichtung/Stelle und angedachter Umstellung einzeln aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174743 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Blieskastel, Stadt
Betreff: Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174743] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr I…
Von
Blieskastel, Stadt
Betreff
Re: Fw: Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174743]
Datum
18. Februar 2020 09:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Betreff: Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174743] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Informationsbegehren zum Thema "Windows-Updates und IT-Sicherheit der Verwaltungscomputer [#174743]" möchten wir wie folgt beantworten. Gemäß § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) hat grundsätzlich jeder in entsprechender Anwendung der §§ 1-9 und 11 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gegenüber den Behörden des Landes und der Gemeinden einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Mit Blick auf Ihre vorliegenden Fragestellungen ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich der Informationszugangsanspruch nach § 1 SIFG nur auf solche Informationen bezieht, die bei der informationspflichtigen Stelle tatsächlich vorliegen, also in irgendeiner Form auf einem sächlichen Datenträger dargestellt sind. Es besteht hingegen kein Anspruch nach dem SIFG und IFG auf Beratung oder auf Anfertigung bestimmter Informationen bzw. die Erläuterung bestimmter Umstände oder Absichten. Da sich Ihr Informationsbegehren auf konkrete Fragen (Anzahl der betroffenen Systeme mit Windows 7, konkreter Update-Plan für die jeweilige Einrichtung/Stelle, konkrete Ausgestaltung des IT-Sicherheitskonzeptes für die jeweilige Einrichtung/Stelle) beziehen, greifen nach unserer Ansicht Ausschlussgründe für die Bekanntgabe dieser Informationen. Nach Bekanntwerden bzw. Veröffentlichung z.B. eines internen konkreten IT-Sicherheitskonzeptes, Update-Pläne oder Betriebssystem Versionen könnte die IT-Sicherheit im Verwaltungsnetz sowie in den einzelnen Außenstellen der Stadt Blieskastel durch potentielle Angreifer gefährdet sein. Bei einem derartigen Angriff könnte die Funktionsfähigkeit der Stadt Blieskastel gefährdet sein. Deshalb kommt unsrer Meinung die Vorschrift des § 3 Nr. 2 IFG in Betracht, wonach ein Informationszugang ausgeschlossen ist, wenn das Bekanntwerden die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Maßgeblich ist in dem vorliegenden Zusammenhang aber auch die Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 2 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG), wonach keine Einsichtnahme in Angaben zu technisch-organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt, wenn hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt würde. Eine solche Beeinträchtigung der Sicherheit des Verfahrens erscheint im Hinblick auf Update-Pläne und ein IT-Sicherheitskonzept durchaus naheliegend. Diese Vorschrift stellt sich als spezielle Ausgestaltung des Rechts auf Zugang zu Informationen dar und geht damit als solche den Regelungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gemäß § 1 Abs. 3 IFG (anwendbar über § 1 Satz 1 SIFG) vor. Abschließend kann ich Ihnen somit nur mitteilen, das die Stadt Blieskastel über einen Update Plan verfügt. Ebenso ist ein IT-Sicherheitskonzept vorhanden. In einigen Bereichen der IT-Infrastruktur werden freie Betriebssysteme wie Linux eingesetzt. Inwieweit Open-Source-Alternativen in der Verwaltung installiert und Verwendung wird geprüft und gegenfalls auch umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen