Winterdienst auf Geh- und Fahrradwegen

Die Geodaten über den Winterdienst wo auf Geh- und Fahrradwegen in Hamburg gestreut werden.
Im Idealfall gesondert und in Maschinenlesbarer Form.
Danke im voraus und

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    8. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Stadtreinigung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Winterdienst auf Geh- und Fahrradwegen [#56086]
Datum
6. Februar 2019 22:40
An
Stadtreinigung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Geodaten über den Winterdienst wo auf Geh- und Fahrradwegen in Hamburg gestreut werden. Im Idealfall gesondert und in Maschinenlesbarer Form. Danke im voraus und
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen an die verantwortlic…
Von
Stadtreinigung Hamburg
Betreff
Antwort: Winterdienst auf Geh- und Fahrradwegen [#56086]
Datum
7. Februar 2019 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. Ich habe Ihr Anliegen an die verantwortlichen Mitarbeiter*innen der Fachabteilung weitergeleitet. Diese werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Haben Sie noch Fragen dazu oder weitere Anliegen? Wir sind gerne für Sie da. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 040/2576-0. Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag. Mit freundlichem Gruß

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Stadtreinigung Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage bezüglich der Geodaten für den Winterdienst auf R…
Von
Stadtreinigung Hamburg
Betreff
Winterdienst auf Geh- und Fahrradwegen [#56086]
Datum
15. Februar 2019 10:47
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage bezüglich der Geodaten für den Winterdienst auf Radwegen und Gehwegen. Die Geodaten für den Winterdienst auf Radwegen können wir Ihnen in der Projektion ETRS89 zur Verfügung stellen. Die Geodaten stellen die Winterdienstplanung für die aktuelle Wintersaison dar. Eine vollständige Übereinstimmung mit dem Winterdienst in der nächsten Wintersaison ist nicht zwingend gegeben. Hinsichtlich des Winterdienstes auf Gehwegen weisen wir auf Folgendes hin: Der Winterdienst auf Gehwegen wird in Hamburg nicht pauschal von der Stadtreinigung Hamburg durchgeführt, er obliegt vielmehr den Anliegerinnen und Anliegern, vgl. §§ 28, 31 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Nur dann, wenn nicht die Anliegerinnen und Anlieger zum Winterdienst verpflichtet sind, ist die Stadtreinigung Hamburg zum Winterdienst auf besonders gefährlichen Stellen verkehrswichtiger Wege verpflichtet, vgl. § 28 Abs. 2, Abs. 3 HWG. In die Zuständigkeit der Stadtreinigung Hamburg fallen mithin nur einzelnen Abschnitte und nicht ein geschlossenes Netz an Gehwegen. So Sie die Übermittlung dieser Geodaten wünschen, bitten wir um eine entsprechende Rückmeldung. Wir bitten wir um Mitteilung einer Emailadresse, an welche wir die Daten senden können. Wir weisen darauf hin, dass die Bescheidung Ihres Antrages gebührenpflichtig ist, § 13 Abs. 4 HmbTG. Wir bitten daher auch um Mitteilung Ihrer Anschrift, damit ein Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen