Wird die Eignung zum Führen von Kraftahrzeugen bei Autofahrenden geprüft, die Rettungskräfte oder Aktivisti gefährden?

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

In den letzten Monaten wurden viele Fälle bekannt, in denen Autofahrende Rettungskräfte oder Aktivisti, von denen sie sich im Straßenverkehr behindert gefühlt haben, körperlich angegangen sind oder diese gefährdet oder angefahren haben.
Solche Übergriffe im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr werfen die Frage auf, ob solche Personen überhaupt geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dazu meine Fragen:
Werden solche Fälle bei Bekanntwerden grundsätzlich verfolgt? Wenn nein, warum nicht?
Wird in solchen Fällen grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftahrzeugen dieser Personen überprüft, sprich eine MPU angeordnet? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele solcher Fälle wurden in den letzten beiden Jahren untersucht und bei wie vielen davon hat das zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
Tobias Punzmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten Monaten wurden viele F…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Tobias Punzmann
Betreff
Wird die Eignung zum Führen von Kraftahrzeugen bei Autofahrenden geprüft, die Rettungskräfte oder Aktivisti gefährden? [#267959]
Datum
17. Januar 2023 13:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Monaten wurden viele Fälle bekannt, in denen Autofahrende Rettungskräfte oder Aktivisti, von denen sie sich im Straßenverkehr behindert gefühlt haben, körperlich angegangen sind oder diese gefährdet oder angefahren haben. Solche Übergriffe im Rahmen der Teilnahme am Straßenverkehr werfen die Frage auf, ob solche Personen überhaupt geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dazu meine Fragen: Werden solche Fälle bei Bekanntwerden grundsätzlich verfolgt? Wenn nein, warum nicht? Wird in solchen Fällen grundsätzlich die Eignung zum Führen von Kraftahrzeugen dieser Personen überprüft, sprich eine MPU angeordnet? Wenn nein, warum nicht? Wie viele solcher Fälle wurden in den letzten beiden Jahren untersucht und bei wie vielen davon hat das zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Punzmann Anfragenr: 267959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267959/
Mit freundlichen Grüßen Tobias Punzmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre IFG-Anfrage vom 17.01.2023 - 267959 Sehr geehrter Herr Punzmann, anbei befindet sich die Antwort auf Ihre ge…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 17.01.2023 - 267959
Datum
20. Januar 2023 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Punzmann, anbei befindet sich die Antwort auf Ihre gestellte IFG-Anfrage vom 17.01.2023. Mit freundlichen Grüßen