Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?

Anfrage an: Amtsgericht Kreuzberg

ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.
Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.
Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.

Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.
Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.
Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?
Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich er…
An Amtsgericht Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt? [#302414]
Datum
7. März 2024 20:04
An
Amtsgericht Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden. Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit. Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne. Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden. Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist. Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden? Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302414/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Kreuzberg
Guten Tag [geschwärzt], in Beantwortung Ihrer Mail vom 07.03.2024 werden Sie gebeten Ihre Anfrage an das Amtsgeri…
Von
Amtsgericht Kreuzberg
Betreff
AW: Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt? [#302414]
Datum
18. März 2024 12:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag [geschwärzt], in Beantwortung Ihrer Mail vom 07.03.2024 werden Sie gebeten Ihre Anfrage an das Amtsgericht Tiergarten zu richten. Das Amtsgericht Kreuzberg ist ein reines Zivilgericht und mit der Art der angefragten Verfahren nicht betraut. Hier dürfte das Amtsgericht Tiergarten zuständig sein. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]? [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt], [geschwärzt]*[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ,[geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]