Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?

ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.
Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.
Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.

Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.
Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.
Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?
Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.

Vielen Dank.

Antwort verspätet

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  • Datum
    7. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich er…
An Amtsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt? [#302416]
Datum
7. März 2024 20:06
An
Amtsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden. Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit. Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise ,dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne. Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden. Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist. Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden? Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302416/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsanwaltschaft Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Amtsanwaltschaft Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2024
Status
Warte auf Antwort

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Guten Tag, heute, am 18. März habe ich Ihr Antwortschreiben auf meine Anfrage erhalten, vielen Dank. Das Geschäft…
An Amtsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Ihre Anfrage über fragdenstaat.de: Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt? [#302416]
Datum
18. März 2024 17:02
An
Amtsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, heute, am 18. März habe ich Ihr Antwortschreiben auf meine Anfrage erhalten, vielen Dank. Das Geschäftszeichen lautet: AA 1451/2-2921-1 Sie schreiben, "[d]ie Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 1 IFG" lägen nicht vor. Am Ende Ihres Schreibens erwähnen Sie, ein Widerspruch gegen diese Entscheidung sei zulässig. Diesen Widerspruch lege ich ein und bitte erneut um Zusendung der angefragten Informationen bezüglich Straftaten nach §315 c StGB. Benötigen Sie für meinen Widerspruch eine Begründung? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302416/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>