Wird Gefährdung des Straßenverkehrs verfolgt?
ich erlebe regelmäßig Situationen, in denen ich durch andere Verkehrsteilnehmende während meiner Teilnahme am Straßenverkehr gefährdet werde. Insbesondere durch grob rücksichtsloses Verhalten von Kraftfahrzeug-Fahrer*innen entstehen täglich Situationen, in denen Leib und Leben von vor allem Radfahrenden und Fußgänger*innen gefährdet werden.
Oft heißt es von den zuständigen Behörden dazu, es handele sich lediglich um eine Behinderung und damit maximal um eine Ordnungswidrigkeit.
Von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hieß es beispielsweise, dass "rücksichtsloses Verhalten nicht allein mit dem objektiven Geschehensablauf begründet werden" könne.
Nun würde ich gern von Ihnen erfahren, wie viele Fälle von Gefährdung im Straßenverkehr nach §315 c StGB in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 gemeldet wurden.
Weiter interessiere ich mich dafür, wie viele von den angezeigten Fällen verfolgt wurden, in wie vielen Fällen eine Verfahren eröffnet wurde, wie viele Urteile ergangen sind und was in den übrigen Fällen passiert ist, ob beispielsweise ein Strafbefehl ergangen ist.
Sind Sie bitte so freundlich und schlüsseln bei diesen Fällen auf, wie viele von Amts wegen verfolgt wurden und wie viele von Privatpersonen zur Anzeige gebracht wurden?
Meine letzte Bitte wäre zu erfahren, in wie vielen Fällen es in Zusammenhang mit dem Tatbestand der Gefährdung im Straßenverkehr zu Sach- und Personen gekommen ist.
Vielen Dank.
Anfrage abgelehnt
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Datum18. März 2024
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20. April 2024
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