Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann?

Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann?

Quelle: https://www.vetpharm.uzh.ch/clinitox/toxdb/KLT_091.htm

(Clinitox Giftsubstanz Polyethylenglycol)

Wie viele und welche Polyethylenglycole werden hierfür verwendet?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
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Philip Wendling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird in der…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Philip Wendling
Betreff
Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann? [#170438]
Datum
15. November 2019 14:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann? Quelle: https://www.vetpharm.uzh.ch/clinitox/toxdb/KLT_091.htm (Clinitox Giftsubstanz Polyethylenglycol) Wie viele und welche Polyethylenglycole werden hierfür verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Wendling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Wendling
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wendling, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann? [#170438]
Datum
18. November 2019 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wendling, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wendling, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsv…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wird in der Humanmedizin Polyethylenglycol zur Darmspülung verwendet, obwohl es die Schleimhaut reizt, die Plasmaosmolalität erhöhen bzw. eine Hypernatriämie bewirken kann? [#170438]
Datum
22. November 2019 10:44
Status
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1,0 KB


Sehr geehrter Herr Wendling, zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen