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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stellungnahme, ob die WPK ein berufrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die testierenden Wirtschaftsprüfer der letzten 3 Wirecard Jahresabschlüsse laufen hat.

Falls nein, Stellungnahme warum nicht.

Mein Antrag erfolgt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als eine auf Sach- und Rechtsauskunft gerichtete Bürgeranfrage.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme, ob d…
An Wirtschaftsprüferkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirecard [#194938]
Datum
11. August 2020 08:30
An
Wirtschaftsprüferkammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellungnahme, ob die WPK ein berufrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die testierenden Wirtschaftsprüfer der letzten 3 Wirecard Jahresabschlüsse laufen hat. Falls nein, Stellungnahme warum nicht. Mein Antrag erfolgt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als eine auf Sach- und Rechtsauskunft gerichtete Bürgeranfrage. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194938/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Wirtschaftsprüferkammer
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer heutigen Anfrage dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass für die Berufsaufsi…
Von
Wirtschaftsprüferkammer
Betreff
Antwort: WG: Wirecard [#194938]
Datum
11. August 2020 11:08
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer heutigen Anfrage dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass für die Berufsaufsicht über Prüfungsmandate bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB nicht die Wirtschaftsprüferkammer zuständig ist, sondern gemäß § 66a Abs. 6 WPO die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen