Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I

Alle Konversationen, elektronisch oder schriftlich protokolliert, von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl und anderen Mitgliedern der Staatsanwaltschaft München I mit Wirecard-Anwälten sowie Wirecard-Manager für den Zeitraum von November 2018 bis Juli 2020. Schreiben/Konversationen von Frau Bäumler-Hösl an die BaFin von Januar, Februar, März und/oder April 2019 bezüglich Leerverkaufsverbot von Wirecard-Aktien.

Ergebnis der Anfrage

StA Muenchen antwortete mit einem Verweis auf bayerisches Auskunftsgesetz, welches kein FOIA Gesetz ist, sondern StA, Finanzamt, weitere Behörden von Auskunftspflicht ausschliesst und beruft sich so darauf, ca. 4 Jahre alte, für die Angelegenheit wichtige Dokumente von einer Veröffentlichung bewusst und vorsätzlich fernzuhalten. Mafiös halt, wie staatlich-bayerische Verwicklungen in die Wirecard-Angelegenheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Konversat…
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I [#246293]
Datum
13. April 2022 14:01
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Konversationen, elektronisch oder schriftlich protokolliert, von Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl und anderen Mitgliedern der Staatsanwaltschaft München I mit Wirecard-Anwälten sowie Wirecard-Manager für den Zeitraum von November 2018 bis Juli 2020. Schreiben/Konversationen von Frau Bäumler-Hösl an die BaFin von Januar, Februar, März und/oder April 2019 bezüglich Leerverkaufsverbot von Wirecard-Aktien.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246293/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft München I
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da eine gesetzliche Grundlage für eine Weiterga…
Von
Staatsanwaltschaft München I
Betreff
WG: Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I [#246293]
Datum
13. April 2022 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da eine gesetzliche Grundlage für eine Weitergabe der von Ihnen begehrten Daten nicht gegeben ist. - Die Voraussetzungen des Art. 39 BayDSG erfüllen Sie nicht. Nach dessen Abs. 1 muss schon formal ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft dargelegt werden, woran es vorliegend vollständig fehlt. Darüber hinaus sind entsprechend Art. 39 Abs. 4 Nr. 3 BayDSG Staatsanwaltschaften ausdrücklich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift ausgenommen. - Die von Ihnen angefragten Auskünfte sind offensichtlich weder Umwelt- noch gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen, so dass auch die von Ihnen im Übrigen genannten Vorschriften eine Auskunft nicht zulassen. - "Bürgeranfragen" richten sich in Ermittlungsverfahren grundsätzlich nach § 475 StPO. Falls Sie also eine Auskunft für Privatpersonen anstreben, bitte ich, die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen einzuhalten und ggf. einen schriftlichen Antrag mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse und der Darlegung eines berechtigten Interesses an der Auskunft zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl, In Bezug auf Ihre Antwort vom 1…
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I [#246293]
Datum
13. April 2022 15:40
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin Bäumler-Hösl, In Bezug auf Ihre Antwort vom 13. April 2022, die ich zur Kenntnis genommen habe, teile ich Ihnen folgendes mit: a) ein durch Sie persönlich angezweifeltes Interesse besteht allerdings durch die Sache "Wirecard" per se, sowie den derzeitig anhängigen Verfahren bezüglich Entschädigungszahlungen in potentiell Milliardenhöhe an geprellte Investoren b) die von Ihnen in eklatanter und in offensichtlicher Bewertung, ja Abwertung, bezüglich angeblich "fehlenden Voraussetzungen in Bezug Art. 39 BayDSG" widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Dort steht, dass "jeder das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen" hat, "soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird". Diese Vorraussetzungen sind erfüllt, da wir, wie an unserer verifizierten Email erkennbar, investigative Journalisten sind, die sich explizit und intensiv auch mit dem Wirecard-Skandal in Bayern auseinandersetzen. Einzig korrekt ist Ihre Angabe, dass Sie als sog. "staatsanwaltschaftlicher" Vertreter von einer Auskunftspflicht nach Art. 39 BayDSG, 4 nicht zu Auskünften verpflichtet sind. Sollten Sie Ihre Angaben auf diesen Punkt reduzieren, sind wir entsprechend rechtlich angewiesen, Ihre offensichtliche Informationsblockade in Bezug auf die angeforderten, von Ihnen selbst getätigten skandalösen Korrespondenzen mit Wirecard-Anwälten und-Managern um den Februar 2019 zu akzeptieren. Da es zudem in Bayern kein Gesetz zur Informationsfreiheit (FOIA) gibt (!), werden somit auch anderweitig an Sie gerichtete Informationsfreigaben blockiert werden können, da eine rechtliche Grundlage, die in anderen Gesellschaften seit Jahren Normalität ist, in Bayern nicht existiert. Eine von Ihnen so empfohlene "separate Anfrage" an Sie könnte zumindest theoretisch zur Datengenerierung, ggf. mehr, von investigativen Journalisten missbraucht werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246293/
<< Anfragesteller:in >>
Strafanzeige gegen zuständige Staatsanwältin plus Beschwerde gegen typisch bayerische Ablehnung der Verfolgung der Strafanzeige aus öffentlichem Interesse
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Strafanzeige gegen zuständige Staatsanwältin plus Beschwerde gegen typisch bayerische Ablehnung der Verfolgung der Strafanzeige aus öffentlichem Interesse
Datum
25. April 2022
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
geschwärzt
689,6 KB
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft Mün…
An Staatsanwaltschaft München I Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I [#246293]
Datum
17. Mai 2022 09:05
An
Staatsanwaltschaft München I
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wirecard Konversationen Staatsanwaltschaft München I“ vom 13.04.2022 (#246293) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatsanwaltschaft München I
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Von
Staatsanwaltschaft München I
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2022 09:05
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.