Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen

Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen hervorgeht:

1.die Wirksamkeit, dass ein Lockdown positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt
2.die Wirksamkeit, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und FFP2-Masken positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt
3.die Wirksamkeit, dass die Mehrtestungen (mittels Schnelltests und PCR-Tests) positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt
4.die Wirksamkeit, dass Zuhause-Unterrichtung positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt
5.die Wirksamkeit, dass Impfungen positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie mir entsp…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#217984]
Datum
11. April 2021 12:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir entsprechende Unterlagen zu, aus denen hervorgeht: 1.die Wirksamkeit, dass ein Lockdown positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt 2.die Wirksamkeit, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und FFP2-Masken positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt 3.die Wirksamkeit, dass die Mehrtestungen (mittels Schnelltests und PCR-Tests) positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt 4.die Wirksamkeit, dass Zuhause-Unterrichtung positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt 5.die Wirksamkeit, dass Impfungen positive Erfolge auf das Infektionsgeschehen erzielt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217984/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Re: Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#217984], Eingangsbestätigung Ihrer Mail
Datum
12. April 2021 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer u.a. IFG-Anfrage werden Ihnen folgende Informationen zur Verfügung g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen [#217984]
Datum
5. Mai 2021 14:54
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zur Beantwortung Ihrer u.a. IFG-Anfrage werden Ihnen folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Zu 1 Die zunehmende Dominanz der neuen Virusvariante B.1.1.7 und die gleichzeitige Rücknahme von Kontaktbeschränkungen haben zu einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen von SARS-CoV-2 in Deutschland geführt. Diese sind auch bereits mit Stand 29.03.2021 in den Meldedaten abgebildet. Problematisch ist dabei der hohe Ausgangswert der Infektionen zu Beginn dieser dritten Infektionswelle. Trotz der Impfung von ca. 10% der Bevölkerung mit mindestens einer Dosis ist die Impfkampagne noch nicht so weit vorangeschritten, um das Infektionsgeschehen wesentlich zu beeinflussen. Zum aktuellen Zeitpunkt kann nur durch eine möglichst frühe und umfassende Reduktion der seit März 2021 wieder gestiegenen Kontakte in der Bevölkerung eine Überlastung der ist-Kapazitäten vermieden werden. (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... ) Eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung von Lockdownmaßnahmen spielt der Zeitpunkt, zu dem diese ergriffen werden (https://aktuelles.uni-frankfurt.de/fo... , zum Volltext: https://papers.ssrn.com/sol3/Delivery... ). Eine Studie, an der auch die Universität Oxford beteiligt war, untersuchte, welche Coronamaßnahmen in unterschiedlichen europäischen Ländern bei der zweiten Welle im vergangenen Herbst am meisten gewirkt haben. Das Ergebnis ist eindeutig: Strenge Kontaktverbote, etwa die Begrenzung aller Treffen auf maximal zwei Personen, hatten demnach besonders große Effekte. Sie verringerten den R-Wert um geschätzt 26 Prozent. Bei weniger strengen Kontaktbeschränkungen, etwa erlaubten Treffen von zwei Haushalten mit mehreren Angehörigen, war die Maßnahme deutlich weniger effektiv. Auch nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind der Studie zufolge wirksam, ihr Beitrag zur Reduktion des R-Werts wird auf rund 13 Prozent geschätzt. Die Schließung der Gastronomie wird mit einer Reduktion von 12 Prozent als ähnlich effektiv eingeschätzt (https://theconversation.com/what-we-l... ). Zu 2 Das Tragen von medizinischen Masken fällt unter die sog. nicht-pharmazeutischen Interventionsmöglichkeiten (NPI). Im Rahmen eines Rapid Review hat das Robert Koch-Institut (RKI) in Fachzeitschriften veröffentlichte Studien zur Wirksamkeit von nicht-pharmazeutischen Interventionen (NPIs) zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie systematisch ausgewertet. Aus einer Gesamtzahl von mehr als 4.900 Quellen konnten 27 Studien identifiziert werden, die eine für die Analyse relevante Evidenz präsentierten. Davon basierten 16 auf statistischen Analysen von Daten aus der realen Welt; elf waren eine Extrapolation/Simulation zur Vorhersage der Wirksamkeit von NPIs unter verschiedenen Szenarien. Trotz methodischer Beschränkungen vieler Studien zeigt sich klar in den Studien, die mehrere Länder mit klaren statistischen Modellierungsstrategien und -ergebnissen umfassen, dass die Beschränkung von Versammlungen, die Schließung von Arbeitsplätzen, die Schließung von Schulen und das Tragen von Masken im Hinblick auf die betrachteten relativen Ergebnisse bei der Kontrolle der Epidemie wirksam sind. Zusätzlich führte ein Team von Wissenschaftlern des Zentrums für Internationalen Gesundheitsschutz im RKI eine Längsschnittanalyse einer großen Anzahl von NPIs in 37 Ländern durch, die jeweils in einer Ordinalskala analysiert wurden, und die die durchschnittliche tägliche Wachstumsrate der Fallzahlen als Maß für das Ergebnis verwendet. Dabei zeigte sich ein starker Dosis-Wirkungs-Effekt von Einschränkungen von Versammlungen, Anforderungen an das Tragen von Masken sowie Schließungen von Arbeitsplätzen und Schulen auf das Wachstum der COVID-19-Pandemie. Eine Limitation dieser Studien besteht darin, dass sie keine Aussage dazu treffen können, inwieweit Maßnahmen befolgt bzw. umgesetzt wurden ((https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...> sowie https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Eine isolierte Betrachtung von Einzelmaßnahmen wie das Tragen einer medizinischen Maske wäre nur unter künstlich geschaffenen und lebensfernen Bedingungen möglich. Coronaschutzmaßnahmen entfalten ihre Wirkung im Zusammenspiel, was es erheblich erschwert, den quantitativen Beitrag einer Einzelmaßnahme zu ermitteln. Beispielhaft für eine untersuchte Sondersituation wird auf eine Studie der Charité (Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Audiologie und Phoniatrie) zur Erhöhung der Aerosolbildung beim professionellen Singen verwiesen: https://audiologie-phoniatrie.charite.... Zu 3 Der umfassende Einsatz von Schnell- und Selbsttest trägt dazu bei, insbesondere auch asymptomatisch erkrankte Personen zu identifizieren. Durch die Isolierung dieses Personenkreises können Infektionsketten ab Vorliegen eines positiven Ergebnisses unterbrochen werden. Hierbei ist das Handeln der Gesundheitsämter wichtig, das auf die Ermittlung von Kontaktpersonen abzielt. Positive Ergebnisse von Schnell- und Selbsttests müssen durch einen PCR-Test bestätigt werden. Die umfassenden Testungen, die derzeit durchgeführt werden, erlauben eine eindeutige Beurteilung des Infektionsgeschehens, das von einem ständig zunehmenden Anteil positiver PCR-Testergebnisse geprägt ist. Umfassende Informationen auch zum Testgeschehen stehen öffentlich zugänglich in den Situationsberichtend des Robert Koch-Institutes zur Verfügung, die seit dem 4. März 2020 publiziert werden (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Übersicht der durchgeführten PCR Tests Kalenderwoche Anzahl meldende Labore Anzahl Testungen Positive Tests Prozentualer Anteil der positiven Tests 9 210 1.151.639 71.647 6,22 10 214 1.278.442 85.587 6,69 11 208 1.365.514 107.758 7,89 12 206 1.415.220 131.857 9,32 13 204 1.167.760 128.266 10,98 14 201 1.152.511 138.738 12,04 WÖCHENTLICHE AKTUALISIERUNG, QUELLE: RKI, STAND 14.04.2021 Zu 4 Die Auswirkungen des HomeSchoolings auf das Infektionsgeschehen zeigen sich deutlich bei einer parallelen Betrachtung der Infektionen an Schulen. Im Situationsbericht des RKI vom 13. April 2021 finden Sie zwei Grafiken, die sehr gut zeigen, wie sich das Infektionsgeschehen an Schulen entwickelt, wenn diese in unterschiedlichen Modellen besucht werden können (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Ziel des HomeSchoolings ist primär, den Eintrag von SARS-CoV-2 in die Einrichtungen möglichst zu verhindern. Falls es zu Erkrankungen in einer oder mehreren Gruppen kommt, sollte eine frühzeitige reaktive Schließung der Einrichtung aufgrund des hohen Ausbreitungspotenzials erfolgen. Der Deutsche Lehrerverband stützt diese Linie und tritt ein für mehr Gesundheitsprävention sowie flexible, den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragende differenzierte Unterrichtsmodelle. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, betont: „Es ist wichtig, dass in Schulen auf regional stark ansteigende Infektionszahlen im Sinne des Gesundheitsschutzes angemessen reagiert wird. Eine bloße Beschränkung auf Quarantänemaßnahmen ist mit Sicherheit nicht ausreichend!“ (https://www.lehrerverband.de/gesundhe... ) Zu 5 Eine Beantwortung erübrigt sich. Über die positiven Auswirkungen der Impfung auf die Unterbrechung der Infektionsketten und auf die Vermeidung schwerer Verläufe wurde medial umfänglich berichtet. Die für die von der EMA zugelassenen Impfstoffe an einer jeweils großen Population durchgeführten Zulassungsstudien (Phase-3-Studien) haben jeweils eine hohe Wirksamkeit der entsprechenden Impfstoffe ergeben. Ohne diese Wirksamkeitsnachweise wären diese Impfstoffe gar nicht zugelassen worden. Mit freundlichen Grüßen