Wirksamkeit/Gültigkeit von Deauthentication Angriffen deutscher Hochschulen gegen andere WLAN (Frequenz-) Nutzer

Ich forsche im Bereich der Nutzung von Deauthentication Paketen deutscher Hochschulen, die diese gegen andere WLAN Signale einsetzen. Dabei verweigern einige wenige Hochschulen die Aussagen mit dem Hinweis auf Ihre IT Sicherheit und die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sofern bekannt würde, ob sie anderen stören oder nicht. Als bisher einziger, ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thüringen der Meinung, dass die Nutzung von Deauthentication Paketen eine gültige technische Maßnahme ist. Die Aussagen der BNetzA dazu liegen mir auf das Frequenzspektrum bezogen bereits vor und zeichnen ein gegenteiliges Bild.
Darf ich Sie bitten mir Unterlagen zukommen zu lassen, sofern vorhanden, die diese Thematik (Wirksamkeit, Gültigkeit) eventuell aus technischer oder rechtlicher Sicht beleuchten. Gerade auch im Hinblick auf die Techniken PMF und WPA3. Vielleicht gibt es dazu ja bereits Gutachten oder Stellungnahmen?
Ansonsten würde mich auch Ihre Meinung im Allgemeinen interessieren, sofern Ihnen dazu entsprechend Raum bleibt.
Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich forsche…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Wirksamkeit/Gültigkeit von Deauthentication Angriffen deutscher Hochschulen gegen andere WLAN (Frequenz-) Nutzer [#185046]
Datum
21. April 2020 19:14
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich forsche im Bereich der Nutzung von Deauthentication Paketen deutscher Hochschulen, die diese gegen andere WLAN Signale einsetzen. Dabei verweigern einige wenige Hochschulen die Aussagen mit dem Hinweis auf Ihre IT Sicherheit und die Sicherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sofern bekannt würde, ob sie anderen stören oder nicht. Als bisher einziger, ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Thüringen der Meinung, dass die Nutzung von Deauthentication Paketen eine gültige technische Maßnahme ist. Die Aussagen der BNetzA dazu liegen mir auf das Frequenzspektrum bezogen bereits vor und zeichnen ein gegenteiliges Bild. Darf ich Sie bitten mir Unterlagen zukommen zu lassen, sofern vorhanden, die diese Thematik (Wirksamkeit, Gültigkeit) eventuell aus technischer oder rechtlicher Sicht beleuchten. Gerade auch im Hinblick auf die Techniken PMF und WPA3. Vielleicht gibt es dazu ja bereits Gutachten oder Stellungnahmen? Ansonsten würde mich auch Ihre Meinung im Allgemeinen interessieren, sofern Ihnen dazu entsprechend Raum bleibt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 185046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185046 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Langer, anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informatio…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Wirksamkeit/Gültigkeit von Deauthentication Angriffen deutscher Hochschulen gegen andere WLAN (Frequenz-) Nutzer [#185046]
Datum
18. Mai 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langer, anbei erhalten Sie meinen Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen