Wirtschaftlichkeitsnachweis zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
wie gestern Ihrem Herrn Holschbach telefonisch angekündigt, möchte ich um elektronische Zusendung des Wirtschaftlichkeitsnachweises nach Nr. 6 FrWw zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim bitten.
Herr Holschbach hat mir versichert, dass ein solcher Nachweis dem vorgenannten Antrag beigefügt ist.
Eine Kopie des Anschreibens zu dem Antrag, den die Stadt Müllheim diesbezüglich am 27. Januar 2022 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald geschickt hat, habe ich Ihnen hier angehängt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen in elektronischer Form, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum20. Februar 2024
-
22. März 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!