Wirtschaftlichkeitsnachweis zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Guten Tag,

wie gestern Ihrem Herrn Holschbach telefonisch angekündigt, möchte ich um elektronische Zusendung des Wirtschaftlichkeitsnachweises nach Nr. 6 FrWw zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim bitten.
Herr Holschbach hat mir versichert, dass ein solcher Nachweis dem vorgenannten Antrag beigefügt ist.
Eine Kopie des Anschreibens zu dem Antrag, den die Stadt Müllheim diesbezüglich am 27. Januar 2022 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald geschickt hat, habe ich Ihnen hier angehängt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen in elektronischer Form, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2024
  • Frist
    22. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Björn Stoltze
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, wie gestern Ihrem Herrn Holschbach telefonisch angekündigt, möchte ich…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
Wirtschaftlichkeitsnachweis zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim [#300608]
Datum
20. Februar 2024 09:47
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, wie gestern Ihrem Herrn Holschbach telefonisch angekündigt, möchte ich um elektronische Zusendung des Wirtschaftlichkeitsnachweises nach Nr. 6 FrWw zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim bitten. Herr Holschbach hat mir versichert, dass ein solcher Nachweis dem vorgenannten Antrag beigefügt ist. Eine Kopie des Anschreibens zu dem Antrag, den die Stadt Müllheim diesbezüglich am 27. Januar 2022 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald geschickt hat, habe ich Ihnen hier angehängt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen in elektronischer Form, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Björn Stoltze Anfragenr: 300608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300608/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>
Björn Stoltze
Guten Tag, wie soeben angekündigt, überlasse ich Ihnen hiermit eine Kopie des Anschreibens zu dem Antrag, den die…
An Regierungspräsidium Freiburg Details
Von
Björn Stoltze
Betreff
AW: Wirtschaftlichkeitsnachweis zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim [#300608]
Datum
20. Februar 2024 09:56
An
Regierungspräsidium Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
335,2 KB
Guten Tag, wie soeben angekündigt, überlasse ich Ihnen hiermit eine Kopie des Anschreibens zu dem Antrag, den die Stadt Müllheim diesbezüglich am 27. Januar 2022 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald geschickt hat Mit freundlichen Grüßen Björn Stoltze Anhänge: - anschreiben.pdf Anfragenr: 300608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300608/ Postanschrift Björn Stoltze << Adresse entfernt >>
Regierungspräsidium Freiburg
Eingangsbestätigung zur Anfrage
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Wirtschaftlichkeitsnachweis zum Antrag auf Zuwendungen zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim
Datum
1. März 2024
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung zur Anfrage

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Regierungspräsidium Freiburg
Nutzen-Kosten-Analyse des Ingenieurbüros Fichtner vom Juni 2021 zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim
Von
Regierungspräsidium Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Nutzen-Kosten-Analyse des Ingenieurbüros Fichtner vom Juni 2021 zum Hochwasserschutz der Stadt Müllheim
Datum
21. März 2024
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente