Wirtschaftspläne 2011-2013 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)

Die Wirtschaftspläne des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, die die Jahre 2011 bis 2013 umfassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Wirtschaftsp…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wirtschaftspläne 2011-2013 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#15803]
Datum
22. Februar 2016 08:41
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Wirtschaftspläne des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, die die Jahre 2011 bis 2013 umfassen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 22.02.2016 ergeht folgender Bescheid: Die von Ihnen erbetenen In…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr IFG-Antrag, Wirtschaftspläne 2011-2013 des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) [#15803]
Datum
21. März 2016 11:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag vom 22.02.2016 ergeht folgender Bescheid: Die von Ihnen erbetenen Informationen können in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden. Diese Quellen sind für das Haushaltsjahr 2011: http://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2011/Bundeshaushaltsplan_2011.zip, Ordner „Einzelpläne“, Datei „epl30.pdf“, Seite 93; für das Haushaltsjahr 2012: http://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2012/soll/epl30.pdf, Seite 93; für das Haushaltsjahr 2013: http://www.bundeshaushalt-info.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumente/2013/soll/epl30.pdf, Seite 102. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei; seine Übermittlung erfolgt auf Antrag des Antragstellers ausschließlich elektronisch an die von ihm benannte E-Mail-Adresse und ist ohne Unterschrift gültig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen