Wirtschaftsspionage durch De-Mail

Vor dem Hintergrund von PRISM, Tempora und dass NSA und GCHQ offenbar Zugang zum Netz der Deutschen Telekom haben (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutschen-telekom-nsa-und-gchq-haben-offenbar-zugang-a-991419.html):

Inwieweit ist die De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste?

Liegen dazu entsprechende Untersuchungen oder Erkenntnisse vor?

Wenn ja, welche Untersuchungen und Erkenntnisse liegen vor?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. September 2014
  • Frist
    17. Oktober 2014
  • 2 Follower:innen
Michael Kreil
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hintergr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Kreil
Betreff
Wirtschaftsspionage durch De-Mail [#7447]
Datum
15. September 2014 15:37
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund von PRISM, Tempora und dass NSA und GCHQ offenbar Zugang zum Netz der Deutschen Telekom haben (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutschen-telekom-nsa-und-gchq-haben-offenbar-zugang-a-991419.html): Inwieweit ist die De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste? Liegen dazu entsprechende Untersuchungen oder Erkenntnisse vor? Wenn ja, welche Untersuchungen und Erkenntnisse liegen vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kreil <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: O3-12007/1#1 - Kreil, Micheal   Sehr geehrter Herr Kreil, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. September …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
140930, Kreil, Micheal, Wirtschaftsspionage durch De-Mail
Datum
1. Oktober 2014 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: O3-12007/1#1 - Kreil, Micheal   Sehr geehrter Herr Kreil, vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. September 2014 an das Bundesministerium des Innern zur Wirtschaftsspionage durch De-Mail. Sie möchten erfahren, inwieweit De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste ist. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die Kommunikation über De-Mail vor Ausspähung durch Dritte im Gegensatz zur unverschlüsselten Internetkommunikation in besonderer Weise geschützt ist, da bei De-Mail die Nachrichten auf ihrem Weg durch das Internet über einen verschlüsselten Transportkanal übermittelt werden. Bei De-Mail sind die Nachrichten auf ihrem Weg durch das Netz also stets verschlüsselt und werden auch verschlüsselt im Postfach des Empfängers abgelegt. Die dabei zum Einsatz kommenden kryptographischen Verfahren sind technologisch und wissenschaftlich auf höchstem Stand. In den zertifizierten Hochsicherheitsumgebungen der De-Mail-Diensteanbietern (DMDA) werden die Nachrichten automatisiert (also ohne dass ein Mitarbeiter des DMDA konkret handelt) umgeschlüsselt. Für diese Hochsicherheitsumgebungen gelten deshalb hohe Anforderungen an organisatorische und technische Sicherheit, die im De-Mail-Gesetz sowie in den Technischen Richtlinien zu De-Mail des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik festgeschrieben sind. Die Umsetzung der Vorgaben wird im Rahmen der Akkreditierung nach De-Mail-G geprüft. Nur die Provider, die alle Maßnahmen umgesetzt haben, werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen. Sie möchten des Weiteren erfahren, ob hierzu entsprechende Untersuchungen oder Erkenntnisse vorliegen und welche diese sind. Die Deutsche Telekom hat folgende Stellungnahme zu dem von Ihnen referenzierten Artikel zu Verfügung gestellt: „Wir haben in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Spiegel und seinen Experten zusammengearbeitet, konnten aber selbst nach forensischen Untersuchungen keine Anhaltspunkte für eine Manipulation unserer Netze feststellen. Bisher gibt es nicht mehr als einen farbigen Kringel um die Bezeichnung eines Teils unserer Netze in einem Snowden-Dokument. Dennoch nehmen wir die Hinweise ernst und haben die deutschen Sicherheitsbehörden eingeschaltet. Der Zugriff ausländischer Geheimdienste auf unser Netz wäre völlig inakzeptabel.“ Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den Informationen behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen