Wirtschaftsspionage durch De-Mail

Vor dem Hintergrund von PRISM und Tempora:

Inwieweit ist die De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste?

Liegen dazu entsprechende Untersuchungen oder Erkenntnisse vor?

Wenn ja, welche Untersuchungen und Erkenntnisse liegen vor?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2013
  • Frist
    3. September 2013
  • 2 Follower:innen
Michael Kreil
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vor dem Hintergr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Michael Kreil
Betreff
Wirtschaftsspionage durch De-Mail
Datum
1. August 2013 14:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Hintergrund von PRISM und Tempora: Inwieweit ist die De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste? Liegen dazu entsprechende Untersuchungen oder Erkenntnisse vor? Wenn ja, welche Untersuchungen und Erkenntnisse liegen vor?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Kreil Postanschrift Michael Kreil << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Kreil

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Kreil, mit E-Mail vom 1. August 2013 beantragen Sie auf Grundlage …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
747,4 KB
Sehr geehrter Herr Kreil, mit E-Mail vom 1. August 2013 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu hier vorliegenden Informationen zum Thema „Inwieweit ist die De-Mail anfällig für Wirtschaftsspionage durch ausländische Geheimdienste?“ und bitten um Übermittlung, wenn dazu Untersuchungen oder Erkenntnisse vorliegen. Dem Antrag wird stattgegeben. De-Mail ist im Gegensatz zu unverschlüsselter Internetkommunikation (E-Mail, etc.) gegen einen solchen Zugriff geschützt, da bei De-Mail die Nachrichten auf dem Weg durch das Internet immer über einen verschlüsselten Transportkanal übermittelt werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie legt die erforderlichen Verschlüsselungsverfahren in den Technischen Richtlinien De-Mail nach dem Stand der Technik fest. Diese müssen von den De-Mail-Anbietern eingehalten werden. Die Einhaltung wird im Rahmen des De-Mail-Zulassungsverfahrens überprüft. Weitere Untersuchungen oder Erkenntnisse zum Thema der Anfrage liegen dem Bundesministerium des Innern nicht vor. Die Auskunft ergeht kostenfrei. Der IFG-Bescheid wird Ihnen per Post zugesandt, da Sie keine private E-Mail Adresse angegeben haben. Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten erfordert die Zustellung an den Adressaten; eine Hinterlegung des Bescheides bei Dritten wie der Internetplattform FragdenStaat.de genügt nicht den für eine Bekanntgabe geltenden rechtlichen Anforderungen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Menz