Bundeskanzleramt
AZ.: 13IFG-02814-In 2013/Na 55
Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
ich habe Ihre E-Mail vom 2. September 2013 erhalten. Sie beantragen darin auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Zugang zu folgenden Informationen:
1. Bitte übermitteln Sie mir alle Informationen und Unterlagen, die Ihrem Hause zum Fall "Enercon" vorliegen.
Vgl.
http://pretioso-blog.com/der-fall-enercon-in-der-ard-wirtschaftspionage-der-usa-durch-die-nsa-in-deutschland-jedes-unternehmen-ist-betroffen/.
2. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um deutsche Wirtschaftsunternehmen vor einer Ausspionage durch die NSA zu schützen. Bitte legen Sie mir insoweit alle Schriftwechsel und Dokumente vor.
3. Bitte übermitteln Sie mir alle Ihnen vorliegenden Unterlagen und Dokumente, aus denen ersichtlich wird, wie einzelne Mitarbeiter deutscher Behörden gegen Wirtschaftsspionage amerikanischer und britischer Geheimdienste vorgehen. Ggf. übermitteln Sie auch diesbezügliche Dienstanweisungen.
Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung über diesen Zeitraum hinaus gehen, insbesondere wenn sehr umfangreiches und sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss.
Zur Ihrer Information weise ich Sie darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage je nach Arbeitsaufwand Gebühren entstehen können. Einfache Anfragen werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die wie voraussichtlich in Ihrem Fall eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen, können Gebühren zwischen 15,- und 500,- Euro erhoben werden. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter
http://bundesrecht.jurids.de/ifggebv/index.html einsehen können.
Bitte übermitteln Sie mir, für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) Ihres Verfahrens, eine zustellungsfähige Anschrift.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Robert Vietz
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Bundeskanzleramt
Referat 131 - Angelegenheiten
des Bundesministerium der Justiz,
Justiziariat, IFG-Koordination
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.: 030/18 400-0
Fax: 030/18 400-1819
Mail:
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