Wirtschaftsweg Laubhüttenweg
Im Jan. 2014 hat der Kreis Lippe als Verkehrsbehörde den Laubhüttenweg, der seit 1992 auf Bestreben der Stadt Barntrup und der Gemeinde Dörentrup für den allgemeinen Verkehr gesperrt wurde, wieder für den Allgemeinverkehr freigegeben.
1) Gibt es eine Satzung, die von politischen Gremien Barntrups beschlossen wurde, um diesen Laubhüttenweg für den Allgemeinverkehr wieder zuzulassen und wenn, von welchem Datum und mit welcher Begründung wurde das bewirkt?
2) Gab es Aktenzeichen, aus denen hervorgeht, ob mit der Gemeinde Dörentrup "kommuniziert" wurde.
3) War der Kreis Lippe als Anordnungsbehörde eingebunden?
4) Sind die Mindestanforderungen an eine Strasse mit begegnendem Verkehr beachtet worden?
5) Entspricht die Einmündung K59/Laubhüttenweg den gegebenen Standarts (Kurvenbereich)?
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Februar 2017
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17. März 2017
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