Wirtschaftsweg Laubhüttenweg

Im Jan. 2014 hat der Kreis Lippe als Verkehrsbehörde den Laubhüttenweg, der seit 1992 auf Bestreben der Stadt Barntrup und der Gemeinde Dörentrup für den allgemeinen Verkehr gesperrt wurde, wieder für den Allgemeinverkehr freigegeben.
1) Gibt es eine Satzung, die von politischen Gremien Barntrups beschlossen wurde, um diesen Laubhüttenweg für den Allgemeinverkehr wieder zuzulassen und wenn, von welchem Datum und mit welcher Begründung wurde das bewirkt?
2) Gab es Aktenzeichen, aus denen hervorgeht, ob mit der Gemeinde Dörentrup "kommuniziert" wurde.
3) War der Kreis Lippe als Anordnungsbehörde eingebunden?
4) Sind die Mindestanforderungen an eine Strasse mit begegnendem Verkehr beachtet worden?
5) Entspricht die Einmündung K59/Laubhüttenweg den gegebenen Standarts (Kurvenbereich)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Barntrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Wirtschaftsweg Laubhüttenweg [#20309]
Datum
12. Februar 2017 22:05
An
Kommunalverwaltung Barntrup
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jan. 2014 hat der Kreis Lippe als Verkehrsbehörde den Laubhüttenweg, der seit 1992 auf Bestreben der Stadt Barntrup und der Gemeinde Dörentrup für den allgemeinen Verkehr gesperrt wurde, wieder für den Allgemeinverkehr freigegeben. 1) Gibt es eine Satzung, die von politischen Gremien Barntrups beschlossen wurde, um diesen Laubhüttenweg für den Allgemeinverkehr wieder zuzulassen und wenn, von welchem Datum und mit welcher Begründung wurde das bewirkt? 2) Gab es Aktenzeichen, aus denen hervorgeht, ob mit der Gemeinde Dörentrup "kommuniziert" wurde. 3) War der Kreis Lippe als Anordnungsbehörde eingebunden? 4) Sind die Mindestanforderungen an eine Strasse mit begegnendem Verkehr beachtet worden? 5) Entspricht die Einmündung K59/Laubhüttenweg den gegebenen Standarts (Kurvenbereich)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kommunalverwaltung Barntrup
Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage und leite diese an den Fachbereich Ord…
Von
Kommunalverwaltung Barntrup
Betreff
WG: Wirtschaftsweg Laubhüttenweg [#20309]
Datum
13. Februar 2017 08:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage und leite diese an den Fachbereich Ordnung weiter. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Barntrup
Anfrage Laubhüttenweg Sehr geehrter Herr Beinke, Ihre Anfrage zum Laubhüttenweg wurde mir weitergeleitet. Im Ordn…
Von
Kommunalverwaltung Barntrup
Betreff
Anfrage Laubhüttenweg
Datum
13. Februar 2017 12:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beinke, Ihre Anfrage zum Laubhüttenweg wurde mir weitergeleitet. Im Ordnungsamt der Stadt Barntrup gibt es keinen Vorgang zum Laubhüttenweg. Nach meiner Kenntnis wird der Laubhüttenweg komplett der Gemeinde Dörentrup zugerechnet. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Anfrage an die Gemeinde Dörentrup. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Beinke
AW: Anfrage Laubhüttenweg [#20309] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre schnelle Ant…
An Kommunalverwaltung Barntrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Anfrage Laubhüttenweg [#20309]
Datum
13. Februar 2017 20:16
An
Kommunalverwaltung Barntrup
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Dann muss es nach 1992 Änderungen gegeben haben. ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 20309 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>