Wirtschaftweg Laubhüttenweg

In einem nach demokratischen Gründsätzen herbeigeführten Beschluß entschied der Rat der Gemeinde Dörentrup am 24.06.2021 einstimmig bei 3 Enthaltungen (Ausschuß zuvor am 17.06.2021 - einstimmig), den bis heute als Wirtschaftsweg gewidmeten Laubhüttenweg u.a. auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für den Verkehr zu sperren. Der Bürgermeister Veldink hatte diese Notwendigkeit bei einem Ortstermin mit Anwohnern selbst wahrgenommen. Die Gemeinde lud zuvor alle Anlieger und Vertreter der Politik zu einem Termin ins Bürgerhaus ein. Die Zustimmung aller Anwesenden zur Schließung des Weges führte dann zum parlamentarischen Verfahren mit dem oben benannten Ergebnis. Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich ist insbesondere auch im Strassen-und Wegegesetz NRW hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Wirtschaftswege zu sehen, das bei eventuellen Widmungsänderungen besondere Verfahrensvorschriften vorgibt!
Bei einem Gesprächstermin (am 05.08.2021 - zwei Anwohner) sagte der Bürgermeister aus, dass der Kreis Lippe einer Schließung des Weges positiv gegenüber stünde.
Da es zwischenzeitlich zu erneuten Schäden am Laubhüttenweg kam (Privatbesitz) wurde erneut unter Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht beim Bürgermeister nach der Verkehrsrechtlichen Anordnung, die der Kreis Lippe auszufertigen hat, gefragt.
Hier die Mail vom Bürgermeister vom 19.08.2021 im kopierten Wortlaut:
(Gute Nachricht, der Kreis Lippe stimmt einer Absperrung zu. Leider benötigt der Kreis Lippe von den direkten Anliegern die Unterschrift, dass Sie der Absperrung zustimmen. Ich denke aber, aufgrund der positiven Aussagen in der Anliegerversammlung sollte dies möglich sein. Ob dies nun Notwendig ist, oder nicht, sollte meines Erachtens nicht weiter diskutiert werden, denn das Ziel der Anlieger den Weg zu sperren wäre somit erreicht.
Sie erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus.)
Da wir Anlieger das vom Kreis Lippe geforderte Ansinnen nich verstehen können, fragen wir bei Ihnen nach: Wo liegt die Rechtsgrundlage?
1. Wann hat die Verwaltung (Datum) den Kreis Lippe über den Ratsbeschluss informiert?
2. Von welchem Datum stammt die VRAO des Kreises oder gibt es noch keine?
3. Angesichts der unklaren Lage stellen sich Fragen nach der Haftung bei weiteren möglichen Schäden. Vielleicht kann der Kreis Lippe dazu was sagen.
4. Angabe der Rechtsgrundlage in Sachen "Ansinnen des Kreise Lippe

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. September 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Wirtschaftweg Laubhüttenweg [#227746]
Datum
2. September 2021 22:01
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Lippe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem nach demokratischen Gründsätzen herbeigeführten Beschluß entschied der Rat der Gemeinde Dörentrup am 24.06.2021 einstimmig bei 3 Enthaltungen (Ausschuß zuvor am 17.06.2021 - einstimmig), den bis heute als Wirtschaftsweg gewidmeten Laubhüttenweg u.a. auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für den Verkehr zu sperren. Der Bürgermeister Veldink hatte diese Notwendigkeit bei einem Ortstermin mit Anwohnern selbst wahrgenommen. Die Gemeinde lud zuvor alle Anlieger und Vertreter der Politik zu einem Termin ins Bürgerhaus ein. Die Zustimmung aller Anwesenden zur Schließung des Weges führte dann zum parlamentarischen Verfahren mit dem oben benannten Ergebnis. Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich ist insbesondere auch im Strassen-und Wegegesetz NRW hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Wirtschaftswege zu sehen, das bei eventuellen Widmungsänderungen besondere Verfahrensvorschriften vorgibt! Bei einem Gesprächstermin (am 05.08.2021 - zwei Anwohner) sagte der Bürgermeister aus, dass der Kreis Lippe einer Schließung des Weges positiv gegenüber stünde. Da es zwischenzeitlich zu erneuten Schäden am Laubhüttenweg kam (Privatbesitz) wurde erneut unter Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht beim Bürgermeister nach der Verkehrsrechtlichen Anordnung, die der Kreis Lippe auszufertigen hat, gefragt. Hier die Mail vom Bürgermeister vom 19.08.2021 im kopierten Wortlaut: (Gute Nachricht, der Kreis Lippe stimmt einer Absperrung zu. Leider benötigt der Kreis Lippe von den direkten Anliegern die Unterschrift, dass Sie der Absperrung zustimmen. Ich denke aber, aufgrund der positiven Aussagen in der Anliegerversammlung sollte dies möglich sein. Ob dies nun Notwendig ist, oder nicht, sollte meines Erachtens nicht weiter diskutiert werden, denn das Ziel der Anlieger den Weg zu sperren wäre somit erreicht. Sie erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus.) Da wir Anlieger das vom Kreis Lippe geforderte Ansinnen nich verstehen können, fragen wir bei Ihnen nach: Wo liegt die Rechtsgrundlage? 1. Wann hat die Verwaltung (Datum) den Kreis Lippe über den Ratsbeschluss informiert? 2. Von welchem Datum stammt die VRAO des Kreises oder gibt es noch keine? 3. Angesichts der unklaren Lage stellen sich Fragen nach der Haftung bei weiteren möglichen Schäden. Vielleicht kann der Kreis Lippe dazu was sagen. 4. Angabe der Rechtsgrundlage in Sachen "Ansinnen des Kreise Lippe
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 227746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227746/ Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ulrich Beinke
In einem nach demokratischen Gründsätzen herbeigeführten Beschluß entschied der Rat der Gemeinde Dörentrup am 24.0…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Lippe Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Wirtschaftweg Laubhüttenweg [#227746]
Datum
2. September 2021 22:02
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Lippe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
In einem nach demokratischen Gründsätzen herbeigeführten Beschluß entschied der Rat der Gemeinde Dörentrup am 24.06.2021 einstimmig bei 3 Enthaltungen (Ausschuß zuvor am 17.06.2021 - einstimmig), den bis heute als Wirtschaftsweg gewidmeten Laubhüttenweg u.a. auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde für den Verkehr zu sperren. Der Bürgermeister Veldink hatte diese Notwendigkeit bei einem Ortstermin mit Anwohnern selbst wahrgenommen. Die Gemeinde lud zuvor alle Anlieger und Vertreter der Politik zu einem Termin ins Bürgerhaus ein. Die Zustimmung aller Anwesenden zur Schließung des Weges führte dann zum parlamentarischen Verfahren mit dem oben benannten Ergebnis. Ein wesentlicher Punkt diesbezüglich ist insbesondere auch im Strassen-und Wegegesetz NRW hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Wirtschaftswege zu sehen, das bei eventuellen Widmungsänderungen besondere Verfahrensvorschriften vorgibt! Bei einem Gesprächstermin (am 05.08.2021 - zwei Anwohner) sagte der Bürgermeister aus, dass der Kreis Lippe einer Schließung des Weges positiv gegenüber stünde. Da es zwischenzeitlich zu erneuten Schäden am Laubhüttenweg kam (Privatbesitz) wurde erneut unter Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht beim Bürgermeister nach der Verkehrsrechtlichen Anordnung, die der Kreis Lippe auszufertigen hat, gefragt. Hier die Mail vom Bürgermeister vom 19.08.2021 im kopierten Wortlaut: (Gute Nachricht, der Kreis Lippe stimmt einer Absperrung zu. Leider benötigt der Kreis Lippe von den direkten Anliegern die Unterschrift, dass Sie der Absperrung zustimmen. Ich denke aber, aufgrund der positiven Aussagen in der Anliegerversammlung sollte dies möglich sein. Ob dies nun Notwendig ist, oder nicht, sollte meines Erachtens nicht weiter diskutiert werden, denn das Ziel der Anlieger den Weg zu sperren wäre somit erreicht. Sie erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Rathaus.) Da wir Anlieger das vom Kreis Lippe geforderte Ansinnen nich verstehen können, fragen wir bei Ihnen nach: 1. Wann hat die Verwaltung (Datum) den Kreis Lippe über den Ratsbeschluss informiert? 2. Von welchem Datum stammt die VRAO des Kreises oder gibt es noch keine? 3. Angesichts der unklaren Lage stellen sich Fragen nach der Haftung bei weiteren möglichen Schäden. Vielleicht kann der Kreis Lippe dazu was sagen. 4. Angabe der Rechtsgrundlage hinsichtlich der vom Kreis Lippe benötigten Unterschriften trotz RatsbeschlußSehr geehrte Damen und Herren, ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 227746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227746/