Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die wissenschaftliche Gutachten aus dem Zeitraum Januar 2022 bis Mai 2022, in denen die im Entwurf des Verkehrsministeriums für das Klimaschutzsofortprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihr THG-Einsparpotential hin untersucht und bewertet wurden.
Siehe dazu:
https://www.handelsblatt.com/politik/elektroauto-wissings-klimaplan-verkehrsminister-will-abwrackpraemie-und-10-800-euro-e-auto-rabatt/28312600.html
Das das BMDV in der Vergangenheit Anfragen zu diesem Gutachten mit der Begründung abgelehnt hat, man habe bezüglich des Gutachtens keine Verfügungsbefugnis, viemehr sei das BMWK zuständig, verweise ich vorsorglich auf § 2 Abs 4 UIG. Auf eine Verfügungsbefugnis des BMDV kommt es danach nicht an, es genügt, dass die Informationen bei Ihnen im Haus vorhanden ist. Dass dies der Fall ist, haben Sie in der Vergangenheit bereits bestätigt.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 257420
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/257420/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>