Wissenschaftliche Bewertung des Entwurfs des Verkehrsministeriums für das Klimaschutzsofortprogramm

die wissenschaftliche Gutachten aus dem Zeitraum Januar 2022 bis Mai 2022, in denen die im Entwurf des Verkehrsministeriums für das Klimaschutzsofortprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihr THG-Einsparpotential hin untersucht und bewertet wurden.
Siehe dazu:
https://www.handelsblatt.com/politik/elektroauto-wissings-klimaplan-verkehrsminister-will-abwrackpraemie-und-10-800-euro-e-auto-rabatt/28312600.html

Das das BMDV in der Vergangenheit Anfragen zu diesem Gutachten mit der Begründung abgelehnt hat, man habe bezüglich des Gutachtens keine Verfügungsbefugnis, viemehr sei das BMWK zuständig, verweise ich vorsorglich auf § 2 Abs 4 UIG. Auf eine Verfügungsbefugnis des BMDV kommt es danach nicht an, es genügt, dass die Informationen bei Ihnen im Haus vorhanden ist. Dass dies der Fall ist, haben Sie in der Vergangenheit bereits bestätigt.

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2022
  • Frist
    21. September 2022
  • Ein:e Follower:in
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die wissenschaftl…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Wissenschaftliche Bewertung des Entwurfs des Verkehrsministeriums für das Klimaschutzsofortprogramm [#257420]
Datum
19. August 2022 13:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die wissenschaftliche Gutachten aus dem Zeitraum Januar 2022 bis Mai 2022, in denen die im Entwurf des Verkehrsministeriums für das Klimaschutzsofortprogramm vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihr THG-Einsparpotential hin untersucht und bewertet wurden. Siehe dazu: https://www.handelsblatt.com/politik/elektroauto-wissings-klimaplan-verkehrsminister-will-abwrackpraemie-und-10-800-euro-e-auto-rabatt/28312600.html Das das BMDV in der Vergangenheit Anfragen zu diesem Gutachten mit der Begründung abgelehnt hat, man habe bezüglich des Gutachtens keine Verfügungsbefugnis, viemehr sei das BMWK zuständig, verweise ich vorsorglich auf § 2 Abs 4 UIG. Auf eine Verfügungsbefugnis des BMDV kommt es danach nicht an, es genügt, dass die Informationen bei Ihnen im Haus vorhanden ist. Dass dies der Fall ist, haben Sie in der Vergangenheit bereits bestätigt. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257420/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ihr Informationsbegehren vom 19.08.2022 Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Antwortschreiben übe…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 19.08.2022
Datum
14. September 2022 18:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Antwortschreiben übersende ich Ihnen vorab zur Kenntnis. Das Original geht Ihnen in Kürze per Post zu. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Widerpsruchsbescheid Widerspruch zurückgewiesen. Gesetzgeberische Tätigkeit Andauernde Beratungen zu einem Klimasc…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Widerpsruchsbescheid
Datum
10. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Widerspruch zurückgewiesen. Gesetzgeberische Tätigkeit Andauernde Beratungen zu einem Klimaschutzsofortprogramm

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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Klagebegründung Gutachten Sofortprogramme Verkehrsministerium Klage wurde erhoben. Nach Klageerhebung hat das BMDV…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung Gutachten Sofortprogramme Verkehrsministerium
Datum
17. Juli 2023
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Klage wurde erhoben. Nach Klageerhebung hat das BMDV die Informationen veröffentlicht und für erledigt erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat das BMDV übernommen. Die Informationen sind hier verfügbar: https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/cce/2022/Gutachten%20Einzelma%C3%9Fnahmenbewertung%20KSSP%202022.pdf