wissenschaftliche Bewertung von Nährwertkennzeichnungsmodellen und Schriftverkehr mit BMEL

Die rein wissenschaftliche Bewertung des MRI zu verschiedenen Nährwertkennzeichnungsmodellen, in der Version die spätestens im Oktober 2018 an das BMEL übermittelt wurde. Zudem bitte ich um Zusendung des gesamten Schriftverkehrs zu diesem Thema mit Mitarbeitern des BMEL seit Übersendung dieser Bewertung (spätestens im Oktober 2018). Mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bin ich einverstanden, so dass keine Anhörung Dritter erfolgen muss.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
Luise Molling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die rein wi…
An Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel Details
Von
Luise Molling
Betreff
wissenschaftliche Bewertung von Nährwertkennzeichnungsmodellen und Schriftverkehr mit BMEL [#135974]
Datum
2. Mai 2019 10:53
An
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die rein wissenschaftliche Bewertung des MRI zu verschiedenen Nährwertkennzeichnungsmodellen, in der Version die spätestens im Oktober 2018 an das BMEL übermittelt wurde. Zudem bitte ich um Zusendung des gesamten Schriftverkehrs zu diesem Thema mit Mitarbeitern des BMEL seit Übersendung dieser Bewertung (spätestens im Oktober 2018). Mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten bin ich einverstanden, so dass keine Anhörung Dritter erfolgen muss.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Luise Molling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Luise Molling << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Luise Molling
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Sehr geehrte Frau Molling, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Mai 2019. Mit freundlichen Gr…
Von
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Betreff
AW: wissenschaftliche Bewertung von Nährwertkennzeichnungsmodellen und Schriftverkehr mit BMEL [#135974]
Datum
2. Mai 2019 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Molling, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 2. Mai 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.05.2019 Sehr geehrte Frau Molling, den als Anlage beigefügten Bescheid ü…
Von
Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 02.05.2019
Datum
3. Juni 2019 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Molling, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen