Wissenschaftliche Grundlage für die G-Regelungen
Auch in der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Dreißigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" vom 08. Februar werden die G-Regelungen in Bremen in vielen Bereichen beibehalten, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass zwischen Geimpften und Ungeimpften in Bezug auf die Virus-Transmission kein signifikanter Unterschied besteht. Dies ging aus mehreren Studien, die bereits ab September 2021, also sogar noch während der Delta-Variante, publiziert wurden, hervor. In Bezug auf die Omikron-Variante gibt es sogar Studien, die darauf hinweisen, dass doppelt Geimpfte sich leichter mit Omikron infizieren, als Ungeimpfte, was auch die explodierenden Inzidenzen in stark durchgeimpften Bundesländern wie Bremen - im Gegensatz zu Bundesländern wie Sachsen und Thüringen erklären würde.
Nun meine Frage:
1. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage und mit welcher wissenschaftlichen Begründnung werden die G-Regelungen in Bremen, die Ungeimpfte gegenüber Geimpften weiterhin benachteiligen beibehalten?
2. Inwiefern sind die Verordnungen in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz Artikel 3 verfassungskonform?
3. Wie ist die Impfpflicht für Angestellte in Gesundheitsberufen verfassungskonform begründet, wenn die Virusübertragung von Geimpften und Ungeimpften sich nicht signifikant voneinander unterscheidet?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2022
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18. März 2022
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