Wissenschaftliche Grundlage
Mit Verwunderung habe ich die folgende Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung, gültig ab Samstag, den 05.09.2020 zur Kenntnis genommen. Hierbei geht es mir insbesondere um den folgenden Absatz:
4. Bei Versammlungen unter freiem Himmel von über 100 Personen, insbesondere Demonstrationen, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr Pflicht.
Da mir aktuell weltweit keine Studie bekannt ist, in der nachgewiesen wurde, dass unter freiem Himmel ein Ansteckungsrisiko besteht, würde ich gerne wissen, auf welcher wissenschaftlichen Basis dieser Punkt beschlossen wurde. Ich konnte bisher keine nachgewiesene Infektion unter freiem Himmel in der Literatur finden. Leider kann ich selbst weltweit nichts finden, was diese Einschränkung auch nur im Ansatz rechtfertigen würde. Laut (2). wäre nicht mal eine Maske in Innenräumen wie einem Supermarkt wirkungsvoll:
"...während in einem Niedrigrisikobereich (1 Stunde Aufenthalt Supermarkt, Infektionsrisiko von 0,01%) 12.500 Personen eine Maske tragen müssen, um eine Infektion zu verhindern..."
(2). https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/thesenpapier102.pdf
Daher bitte ich den Senat mir die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Verordnung zu benennen, denn diese hat Auswirkungen auf über 3.000.000 Einwohner Berlins und muss selbstverständlich begründet und verhältnismäßig sein.
Desweitern bitte ich um eine Begründung für die Teilnehmerzahl voin 100 Personen. In welchem Zusammenhang stehen diese 100 Personen zu einem Infektionsschutz?
Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. September 2020
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6. Oktober 2020
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