Wissenschaftlicher Dienst: Ausarbeitungen zur Mongolei
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht aller Ausarbeitungen (Literaturüberblick, Gutachten u. ä.) zu Themen, die die Länder
Mongolei
seit 2001 betreffen.
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Es liegen nach diesseitiger Sichtweise keine Gründe für ein Drittbeteiligungsverfahren (§ 7 Abs. 2, § 8 IFG) vor.
Hinsichtlich des Auskunftsanspruches weise ich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.06.2015 (Az. 7 C 1.14, 7 C 2.14) hin. Ich sehe die hier angefragten Unterlagen nicht im Raum des nicht dem IFG-Bereich unterfallenden parlamentarischen Bereichs, sondern des Verwaltungsbereiches. Aus meiner Sicht werden hier keine parlamentseigenen Vorgänge abgefragt, die derzeit vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen werden. Es handelt sich um amtliche Aufzeichnungen i.S.d. § 2 Nr. 2 IFG der Verwaltung des Deutschen Bundestages, die diese im Rahmen ihrer eigenen Kompetenz erstellt und dokumentiert, unabhängig vom Anlass der Entstehung.
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Auskunftserteilung verweise ich ergänzend auf das Urteil des Verwaltungsgericht Minden vom 05.08.2015 (Az. 7 K 226/13) und die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht vom 03.11.2011 (Az. 7 C 3.11) und 27.11.2014 (Az. 7 C 20.12 und 7 C 19.12). Danach kann sich die Verwaltungsbehörde auch nicht dadurch der Auskunftspflicht entziehen, dass sie die Daten erst zusammen tragen müsse. Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus: „Die folglich erforderliche „nachträgliche Rekonstruktion“ der Sachinformationen ist eine reine Übertragungsleistung, die als Vorbedingung des Informationszugangs lediglich ein in verwaltungstechnischen Erwägungen wurzelndes Zugangshindernis beseitigt.“
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. Dezember 2015
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8. Januar 2016
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