Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zu Asylverfahren und Asylrecht

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zu Asylverfahren und Asylrecht in der 18. Wahlperiode.

Dies ist ein Antrag nach dem IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten - gerne auch nur in elektronischer Form - und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Kosten dieser Information:
    516,00 Euro
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Ausarbeitu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zu Asylverfahren und Asylrecht [#11252]
Datum
3. September 2015 09:06
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zu Asylverfahren und Asylrecht in der 18. Wahlperiode. Dies ist ein Antrag nach dem IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten - gerne auch nur in elektronischer Form - und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. September 2015 …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,7 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. September 2015 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Asylverfahren und Asylrecht in der 18. Wahlperiode. Ihr Antrag wird auf der Grundlage des IFG geprüft. Nach einer ersten Prüfung möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Der Anwendungsbereich des IFG ist gemäߧ 1 Abs. 1 Satz 2 IFG für den Deutschen Bundestag nur eröffnet, soweit er öffentlichrechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ein Zugang zu diesen von Ihnen begehrten Informationen wäre jedoch nach dem IFG nur möglich, soweit diese tatsächlich vorliegen(§ 1 Abs. 1 i. V.!IT. § 2 Nr. 1 IFG) und keine Ausschlussgründe nach§§ 3 ff. IFG entgegenstehen. Sie möchten mit lediglich zeitlicher Einschränkung auf die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Zugang zu Ausarbeitungen zu den Themenkomplexen Asylverfahren und Asylrecht. Dieser Antrag ist insoweit zu unbestimmt und eine abschließende Bearbeitung so nicht möglich. Ferner müssen die Ausarbeitungen nach deren Ermittlung auf mögliche personenbezogene Daten oder andere Ausschlussgründe nach§§ 3 ff. IFG geprüft werden und sind gegebenenfalls zu schwärzen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund des weitgefassten Antrags eine umfangreiche Recherche und Prüfung erforderlich ist. Dieser wesentlich erhöhte Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anträge ist gebührenpflichtig; die Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss der Prüfung beziffert werden. Auf der Grundlage des§ 10 IFG i. V. m. §§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV fallen hinsichtlich Ihres Antrages für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde an. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand für die Herstellung der Kopien der Ausarbeitungen im Sinne der IFGGebV gebührenpflichtig. Es fallen als Auslagen 0,10 Euro pro A4-Kopie an (gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV), die nach der IFGGebV im Falle einer Auskunftserteilung bezahlt werden müssen. Ich bitte Sie daher bis zum 25. September 2015 um Konkretisierung Ihres Antrages und um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag angesichts der dargestellten Auslagen- und Gebührenfolge festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#11252] Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte m…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#11252]
Datum
19. Oktober 2015 14:29
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte meinen IFG-Antrag der WD-Gutachten zu Asylverfahren und Asylrecht folgendermaßen einschränken: Bitte senden Sie mir alle Ausarbeitungen der 18. WP zu den Themen Residenzpflicht, Abschiebung per Flugzeug, der Frage der Bargeld- bzw. Sachgeldleistungen für Asylbewerber sowie der Einstufung der Balkanländer als sichere Herkungsstaaten zu. Sollten für die Bearbeitung der Anfrage Kosten entstehen, bin ich bereit, diese zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 11252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 3. September 2015 baten Sie auf Grundlage des IFG um Übersendun…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. November 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
4,4 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vom 3. September 2015 baten Sie auf Grundlage des IFG um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Asylverfahren und Asylrecht in der 18. Wahlperiode. Mit Schreiben vom 16. September 2015 wurde Ihnen der Eingang Ihres Antrags bestätigt. Ferner wurden Sie auf die mögliche Kostenfolge hingewiesen sowie um Konkretisierung des Antrages gebeten. Mangels Reaktion Ihrerseits wurde diese Bitte mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 wiederholt. Sie teilten am 19. Oktober 2015 mit, dass Sie trotzder in Betracht kommenden Gebühren- und Auslagenfolge an Ihrem Antrag festhalten. Ferner schränkten Sie Ihre Anfrage auf die Themengebiete "Residenzpflicht", "Abschiebung", "Leistungen für Asylbewerber" sowie "Einstufung der Balkanländer als sichere Herkunftsstaaten" ein. Wie im Schreiben vom 16. September 2015 dargestellt, ist Ihre Anfrage mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Ich bin daher gehalten, gemäß § 15 Bundesgebührengesetz (BGebG) einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben. Die Kosten richten sich nach§ 10 IFG i. V. m. §§ 1,2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A und B zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV. Aufgrund des weitgefassten Antrags war zur Ermittlung der herausgabefähigen Gutachten eine umfangreiche Prüfung und Bearbeitung der Akten nötig, unter anderem um sicherzustellen, dass Rechte Dritter durch die Übersendung nicht verletzt werden und andere Ausschlussgründe dem Informationszugang nicht entgegenstehen. Hinsichtlich Ihres Antrags fallen auf der Grundlage der Anlage Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV Gebühren in Höhe von 571,50 Euro an, die auf eine Pauschale von 500,00 Euro gedeckelt wurden. Der Verwaltungsaufwand für die Herstellung der Kopien der Gutachten (163 Blatt) ist nach der IFGGebV gebührenpflichtig. Bei 0 ,10 Euro (gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV) pro A4-Kopie ergeben sich Auslagen in Höhe von 16,30 Euro. Eine detaillierte Kostenberechnung können Sie dem als Anlage beigefügten Kostenblatt entnehmen. Ich darf Sie deshalb bitten, den Betrag in Höhe von 516,30 Euro bis zum 9. Dezember 2015 mit dem Kassenzeichen 1180 0339 8242 als Verwendungszweck auf das Konto der Bundeskasse Halle, Filiale Leipzig, bei der Deutschen Bundesbank BIC: MARKDEF1860 IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40 zu überweisen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage erst nach Bestätigung des Zahlungseingangs bei der Bundeskasse erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Gebührenbescheid ZR 4-1334-IFG-442/2015 [#11252] Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreihei…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gebührenbescheid ZR 4-1334-IFG-442/2015 [#11252]
Datum
13. Dezember 2015 16:00
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage "Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zu Asylverfahren und Asylrecht" vom 03.09.2015 (#11252; Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-442/2015) weise ich Sie darauf hin, dass nach OVG 12 B 22.12 ein Vorauszahlung von Gebühren nicht mit dem IFG vereinbar ist. Bitte korrigieren Sie diese Entscheidung bzw. senden mir einen Rechtsbehelfsbescheid zu, sodass ich Widerspruch einlegen kann. Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Anfragenr: 11252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. Sept…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 3. September 2015 baten Sie um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Asylverfahren und Asylrecht in der 18. Wahlperiode. Sie schränkten Ihren Antrag mit E-Mail vom 19. Oktober 2015 sodann auf die Themengebiete "Residenzpflicht", "Abschiebung", "Leistungen für Asylbewerber" sowie "Einstufung der Balkanländer als sichere Herkunftsstaaten" ein. I. Anspruch nach dem IFG Antragsgemäß übersende ich Ihnen die folgenden Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: - Kapazitätsgrenzen beim Grundrecht auf Asyl (WD 2-148-15-S) (Anlage 1) - Möglichkeiten der Erteilungeines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen (WD 3-063-14-S) (Anlage 2) - Aufenthaltsgewährung für syrische Waisenkinder nach § 23 Aufenthaltsgesetz (WD 3-150-15-A) (Anlage 3) - Abschiebungshaft von Kindern - EZPWD-Anfrage Nr. 2612 aus Norwegen (WD 3-180-14-S) (Anlage 4) - Zulässigkeit genereller Leistungskürzungen für Asylsuchende aus West-Balkanstaaten- Verfassungsrechtliche Maßstäbe (WD 3-194-15-A) (Anlage 5) - Rechtspflicht zur Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer (Anlage 6) - Einwirkungsbefugnisse des Bundes gegenüber den Ländern (WD 3-195-15-A) (Anlage 7) - Zulässigkeit genereller Leistungskürzungen für Asylsuchende- Verfassungsrechtliche Maßstäbe (WD 3-199-15-A) - Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht (WD 3-218-15-S) (Anlage 8) - Extraterritoriale Asylverfahren für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten (WD 3-231-15-A) (Anlage 9) - Einsatz der Bundeswehr bei Abschiebungen (WD 3-267-15-K) (Anlage 10) - Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen des Asylrechts zu sicheren Herkunftsstaaten (WD 3-313-14-A) (Anlage 11) - Kostenübernahme für Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (WD 4-020-14-S) (Anlage 12) - Einzelfragen zu Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge- Erläuterungen und Statistiken (WD 6-097-15-S) (Anlage 13) - Das Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz (WD 6-127-15-S) (Anlage 14) - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (WD 6-130-15-S) (Anlage 15) - Leistungen für Asylbewerber und andere FlüchtlingeDas Asylbewerberleistungsgesetz (WD 6-138-15-S) (Anlage 16) - Das Sachleistungsprinzip im Asylbewerberleistungsgesetz (WD 6-210-14-S) (Anlage 17) - Staatliche Leistungen für Asylbewerber (WD 6-253-14-S) (Anlage 18) II. Gebührenentscheidung Aufgrund des weitgefassten Antrags war eine umfangreiche Recherche und Prüfung erforderlich. Die Durchsicht und Vorbereitung der Auskunft und das Aussondern von Aktenbestandteilen aufgrund der Ausschlussgründe des IFG hatten einen wesentlich erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge. Auf der Grundlage der Anlage Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV fallen für .Ihren Antrag Gebühren in Höhe von 571 ,50 Euro an, die auf eine Pauschale von 500 ,00 Euro gedeckelt wurden. Zudem sind die Auslagen für die Herstellung der Kopien der Gutachten (163 Blatt) zu tragen. Bei 0,10 Euro (gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV) pro A4-Kopie ergibt sich ein Betrag in Höhe von 16,30 Euro. Ich darf Sie daher bitten, den Betrag in Höhe von 516,30 Euro [...] zu überweisen. [...] Mit freundlichen Grüßen