Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zu Grundsteuer(reform)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- Alle Gutachten der WD zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform
Ich bitte um Übersendung bevorzugt in einem maschinenlesbaren elektronischen Format, hilfsweise einem elektronischen Format gemäß §1(2) IFG.

Ergebnis der Anfrage

Ich hatte noch vor der Veröffentlichung der Liste der WD-Gutachten nach den Gutachten zur Grundsteuer(reform) gefragt. Der Bundestag hat zweimal in Rückfragen sehr kurze Fristen zur Präzisierung gesetzt. Ich habe die Frist einen Tag überschritten und der Bundestag hat die per Email gesandte Antwort ignoriert und das Verfahren daraufhin eingestellt. Meines Erachtens ohne Rechtsgrundlage. Trotzdem war die Anfrage letztendlich erfolgreich, weil alle Grundsteuergutachten mittlerweile auf sehrgutachten.de veröffentlicht sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2016
  • Frist
    5. Februar 2016
  • 4 Follower:innen
Fabian Hanneforth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Gutachten…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Fabian Hanneforth
Betreff
Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zu Grundsteuer(reform) [#12361]
Datum
4. Januar 2016 11:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Gutachten der WD zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform Ich bitte um Übersendung bevorzugt in einem maschinenlesbaren elektronischen Format, hilfsweise einem elektronischen Format gemäß §1(2) IFG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Fabian Hanneforth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fabian Hanneforth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabian Hanneforth
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Eingangsbestätigung, Hinweis auf Auslagen- und Gebührenfolge
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Januar 2016
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung, Hinweis auf Auslagen- und Gebührenfolge
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Erneute Fristsetzung für Stellungnahme zu Kostenfolge
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
22. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Erneute Fristsetzung für Stellungnahme zu Kostenfolge

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Fabian Hanneforth
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#12361] Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Fabian Hanneforth
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#12361]
Datum
29. Januar 2016 17:14
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bezug nehmend auf Ihre Schreiben vom 6.1. und 22.1.2016 nehme ich wie folgt Stellung: Ich halte an meinem Antrag fest und bitte Sie um eine genauere Abschätzung der Kosten. Bisher ist mir keine IFG-Anfrage nach einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bekannt, bei der Teile geschwärzt werden mussten. Verwaltungskosten für Kopien fallen nicht an, wenn Sie mir die Dokumente wie gewünscht per Email zusenden. Hilfsweise lege ich Einspruch gegen eine Einstellung des Verfahrens nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist bis zum 28.1.2016 ein. Die Einstellung des Verfahrens nach Ablauf der Frist halte für nicht vereinbar mit dem IFG, da das IFG eine solche Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Einsicht in Dokumente nicht vorsieht. Desweiteren halte ich die von Ihnen gesetzte Frist für nicht verhältnismäßig, da das IFG eine Beantwortung der IFG-Anfragen regelmäßig innerhalb einer Frist von einem Monat vorsieht. Eine Beantwortung von Schreiben des Bundestags durch den Antrag stellenden Bürger kann also nicht kürzer befristet werden. Zudem ist es gängige Praxis der Bundestagsverwaltung, IFG-Anfragen oder diesbezügliche Rückfragen auch ohne weitere Informationen länger als einen Monat nicht zu beantworten, siehe die Dokumentation auf fragdenstaat.de und entsprechende Schreiben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ihr Brief vom 22.1.2016 ist mir überdies erst heute, am 29.1.2016 zugegangen. Desweiteren mache ich besondere Umstände für die nicht fristgerechte Beantwortung Ihrer ursprünglichen Rückfrage vom 6.1.2016 geltend: Nach der Veröffentlichung einer Liste aller Titel von Ausarbeitungen der Wisschenschaftlichen Dienste am 22.1.2016 habe ich diese ca. 240 seitige Liste durchgelesen (leider nicht durchsuchbar), um herauszufinden, wie viele Ausarbeitungen überhaupt auf meine Anfrage zutreffen könnten, um die Kosten für meine Anfrage selbst abschätzen zu können. Mit freundlichen Grüßen Fabian Hanneforth Anfragenr: 12361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>