Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zum Thema Lobbyismus

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir sämtliche Gutachten und Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes seit 2009 zu folgenden Themenkomplexen zu:
- Lobbyismus
- Abgeordnetenkorruption
- Open Data

Da die WD derzeit besonders viele IFG-Anfragen beantworten müssen, verzichte ich in diesem Fall auf die Einhaltung der Frist von einem Monat zur Beantwortung.
Mit Dank und freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Gutachten zu Lobbyismus sind inzwischen auf sehrgutachten.de einsehbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2015
  • Frist
    22. August 2015
  • 9 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Gutachten und Ausarbeitungen …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wissenschaftlicher Dienst: Gutachten zum Thema Lobbyismus [#10733]
Datum
21. Juli 2015 14:22
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir sämtliche Gutachten und Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes seit 2009 zu folgenden Themenkomplexen zu: - Lobbyismus - Abgeordnetenkorruption - Open Data Da die WD derzeit besonders viele IFG-Anfragen beantworten müssen, verzichte ich in diesem Fall auf die Einhaltung der Frist von einem Monat zur Beantwortung. Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. Juli2015 bitte…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
27. Juli 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 21. Juli2015 bitten Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der·Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Lobbyismus, Abgeordnetenkorruption und Open Data. Ihr Antrag wird auf der Grundlage des IFG geprüft. Nach einer ersten Prüfung möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Der Anwendungsbereich des IFG ist gemäߧ 1 Abs. 1 Satz 2 IFG für den Deutschen Bundestag nur eröffnet, soweit er öffentlichrechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Ein Zugang zu diesen von Ihnen begehrten Informationen wäre jedoch nach dem IFG nur möglich, soweit diese tatsächlich vorliegen (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Nr. 1 IFG) und keine Ausschlussgründe nach §§3 ff. IFG entgegenstehen. Sie möchten ohne weitere Einschränkung Zugang zu Ausarbeitungen zu den Themenkomplexen Lobbyismus, Abgeordnetenkorruption und Open Data. Diese sind zunächst zu ermitteln und auf mögliche personenbezogene Daten oder andere Ausschlussgründe nach§§ 3 ff. IFG zu prüfen und gegebenenfalls zu schwärzen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass aufgrund des weitgefassten Antrags eine umfangreiche Recherche und Prüfung erforderlich ist. Dieser wesentlich erhöhte Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung Ihrer Anträge ist gebührenpflichtig; die Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss der Prüfung beziffert werden. Auf der Grundlage des §10 IFG i. V. m.§§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV fallen hinsichtlich Ihres Antrages für einen Mitarbeiter des mittleren Dienstes Gebühren in Höhe von 30 Euro je Stunde, des gehobenen Dienstes Gebühren in Höhe von 45 Euro je Stunde und für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes in Höhe von 60 Euro je Stunde an. Darüber hinaus ist der Verwaltungsaufwand für die Herstellung der Kopien der Ausarbeitungen im Sinne der IFGGebV gebührenpflichtig. Es fallen als Auslagen 0,10 Euro pro A4-Kopie an (gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu § 1 Abs. 1 IFGGebV), die nach der IFGGebV im Falle einer Auskunftserteilung bezahlt werden müssen. Ich bitte Sie daher bis zum 7. August 2015 um Mitteilung, ob Sie an Ihrem Antrag angesichts der dargestellten Auslagen- und Gebührenfolge festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank f…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733]
Datum
30. Juli 2015 19:04
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Juli 2015. Ich halte weiterhin an meinem Antrag mit dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-339/2015 fest. Sollte die Auskunft letztlich gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, aus Gründen der Billigkeit von der Berechnung der Gebühren abzusehen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 10733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, den Eingang Ihrer E-Mail vom 21. J…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. Oktober 2015
Status
Warte auf Antwort
810,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, den Eingang Ihrer E-Mail vom 21. Juli 2015, mit der Sie unter Bezugnahme auf das IFG um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Lobbyismus, Abgeordnetenkorruption und Open Data gebeten hatten, habe ich am 24. Juli 2015 bestätigt und Sie auf die mögliche Kostenfolge hingewiesen. Sie teilten am 30. Juli 2015 mit, dass sie trotz der in Betracht kommenden Gebühren- und Auslagenfolge an Ihrem Antrag festhalten und bitten darum, aus Gründen der Billigkeit von der Berechnung der Gebühren abzusehen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Wie dargestellt, hat die Bearbeitung Ihres sehr weit gefassten Antrages einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge. Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 1 IFG ordnet in diesem Fall die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Auslagen an. Diese richten sich gemäߧ 10 Abs. 3 IFG nach der IFGGebV. Der Behörde steht somit kein Entschließungsermessen hinsichtlich der Kostenerhebung zu. Kostenfrei sind grundsätzlich nur einfache Auskünfte. Da es sich bei Ihrem Antrag nicht um eine einfache Auskunft handelt, kommt eine Gebührenbefreiung ausschließlich nach§ 2 Satz 2 IFGGebV in Betracht. Hiernach kann aus Gründen der Billigkeit in besonderen Fällen von einer Erhebung der Gebühren abgesehen werden. In diesem Fall muss der Antragsteller regelmäßig Gründe vortragen, um eine Gebührenbefreiung zu erlangen (Jastrow/Schlatmann, IFG-Kommentar, § 2 IFGGebV Rn. 1). Sie haben weder vorgetragen, warum in Ihrem Fall aus Gründen der Billigkeit eine Gebührenerhebung unterlassen werden soll, noch sind derartige Anhaltspunkte ersichtlich. Ein Absehen von der Gebührenerhebung gemäß § 2 Satz 2 IFGGeb V kommt für Ihren Antrag somit nicht in Betracht. Zudem bezieht sich die Vorschrift des§ 2 IFGGebV ausschließlich auf Gebühren. Auslagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 IFGGeb V (hier für die Anfertigung von Kopien) sind auch bei gebührenfreien Amtshandlungen kostendeckend zu erheben. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, was vorliegend nicht der Fall ist. Folglich wäre eine Bearbeitung rhres Antrags mit Kosten verbunden. Ich bitte Sie daher erneut um Mitteilung bis zum 28. Oktober 2015, ob Sie an Ihrem Antrag angesichts dargestellten Auslagen- und Gebührenfolge festhalten. Sollte ich keine weitere Stellungnahme erhalten, stelle ich nach Ablauf des 28. Oktober 2015 die Bearbeitung ein. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733] Sehr geehrt e Frau Schmidt-Hederich, vielen Dank…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733]
Datum
19. Oktober 2015 13:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrt e Frau Schmidt-Hederich, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. Oktober 2015. Ich halte weiterhin an meinem Antrag mit dem Geschäftszeichen ZR 4-1334-IFG-339/2015 fest. Da die Frist zur Beantwortung meiner Anfrage nunmehr um zwei Monate überschritten ist, bitte ich Sie um zügige Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 10733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (nach OCR) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vorn …
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
598,1 KB
(nach OCR) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrer E-Mail vorn 21. Juli 2015 baten Sie auf Grundlage des IFG um Übersendung sämtlicher Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu den Themenbereichen Lobbyismus, Abgeordnetenkorruption und Open Data. Mit Schreiben vom 24. Juli 2015 wurden Ihnen der Eingang Ihres Antrags bestätigt und Sie auf die mögliche Kostenfolge hingewiesen. Sie teilten am 30. Juli 2015 mit, dass sie trotz der in Betracht kommenden Gebühren- und Auslagenfolge an Ihrem Antrag festhalten und baten darum, aus Gründen der Billigkeit von der Berechnung der Gebühren abzusehen. Dass dies in Ihrem Fall voraussichtlich nicht in Betracht kommt, wurde Ihnen mit Schreiben vom 14. Oktober 2015 dargelegt. Sie teilten mit E-Mail vom 19. Oktober 2015 mit, dass Sie dennoch an Ihrem Antrag festhalten. Zum von Ihnen beantragten Themenkomplex wurden 36 herausgabefähige Ausarbeitungen ermittelt. Wie im Schreiben vom 14. Juli 2015 dargestellt, ist Ihre Anfrage mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden. Ich bin daher gehalten, gemäß § 15 Bundesgebührengesetz (BGebG) einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) zu erheben. Die Kosten richten sich nach§ 10 IFG i. V. m. §§ 1, 2 IFGGebV und der Anlage 1 Teil A und B zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV. Aufgrund des weitgefassten Antrags war zur Ermittlung der herausgabefähigen Gutachten eine umfangreiche Prüfung und Bearbeitung der Akten nötig, unter anderem um sicherzustellen. Dass Rechte Dritter durch die Übersendung nicht verletzt werden und andere Ausschlussgründe dem Informationszugang nicht entgegenstehen. Hinsichtlich Ihres Antrags fallen auf der Grundlage der Anlage Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV Gebühren in Höhe von 862,50 Euro an. Aufgrund der Kostendeckelung nach Anlage Teil A, 1.3 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV können maximal 500,00 Euro geltend gemacht werden. Da die Kosten nahezu doppelt so hoch wie die des Höchstsatzes sind, ist eine Pauschale in Höhe von 500,00 Euro angemessen. Der Verwaltungsaufwand für die Herstellung der Kopien der Gutachten (500 Blatt) ist nach der IFGGebV gebührenpflichtig. Bei 0,10 Euro (gemäß Anlage Teil B, 1.1 zu§ 1 Abs. 1 IFGGebV) pro A4-Kopie ergeben sich Auslagen in Höhe von 50,00 Euro. Eine detaillierte Kostenberechnung können Sie dem als Anlage beigefügten Kostenblatt entnehmen. Ich darf Sie deshalb bitten, den Betrag in Höhe von 550,00 Euro innerhalb von zwei Wochen nach Zugang dieses Schreibens zu überweisen. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage erst nach Bestätigung des Zahlungseingangs bei der Bundeskasse erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in der Sa…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#10733]
Datum
20. Januar 2016 17:32
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in der Sache meiner IFG-Anfrage vom 03.09.2015 (#11252; Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-442/2015) nach Ihrer Zusendung der Gutachten die Gebühr überwiesen. Auch in der Sache meiner IFG-Anfrage vom 21.07.2015 (#10733; Ihr Zeichen: ZR 4-1334-IFG-339/2015) bitte ich um Zusendung der angefragten Dokumente, da nach OVG 12 B 22.12 eine Vorauszahlung von Gebühren nicht mit dem IFG vereinbar ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 10733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
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Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. März 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB