Wissensvorsorge

Dokumentation, die, falls der Katastrophenfall eintritt und keine elektronischen Informationen mehr zur Verfügung stehen, sicherstellt, dass das technische Wissen der Menschheit nicht verloren geht? Siehe Diderot, Enzyklopädie

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Cornelia Gauch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumentation, die, falls der Katastr…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
Cornelia Gauch
Betreff
Wissensvorsorge [#272736]
Datum
10. März 2023 16:20
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentation, die, falls der Katastrophenfall eintritt und keine elektronischen Informationen mehr zur Verfügung stehen, sicherstellt, dass das technische Wissen der Menschheit nicht verloren geht? Siehe Diderot, Enzyklopädie
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Gauch Anfragenr: 272736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272736/
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Gauch

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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrte Frau Gauch, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Frage betrifft die unter Federführung des…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN] [EXTERN]Wissensvorsorge [#272736]
Datum
3. April 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gauch, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Frage betrifft die unter Federführung des BBK durchgeführte „Bundessicherungsverfilmung“, bei der historisch bedeutsames schriftliches Kulturgut auf Mikrofilm gesichert wird. In deutschen Archiven werden tausende Regalmeter schriftliches Kulturgut bewahrt. Diese Archivalien dokumentieren politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen unserer Geschichte. Ein Verlust dieser Dokumente wäre ein unwiederbringlicher Schaden und würde eine erhebliche Dokumentationslücke hinterlassen – aus diesem Grund ist unser schriftliches Kulturgut besonders schutzbedürftig. Unter Federführung des BBK lässt der Bund von den Landesarchiven, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv seit 1961 Mikrofilmkopien der bedeutsamsten Archivalien anfertigen. Gesetzliche Grundlage ist die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 (https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Schutz-Kulturgut/Was-ist-Kulturgut/Haager-Konvention/haager-konvention_node.html). Archivarinnen und Archivare in den Bundesländern wählen die Dokumente für die Langzeitsicherung aus und digitalisieren diese vor Ort. Auf dem langzeitstabilem Medium Mikrofilm werden sie in speziellen Behältern im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik, dem Barbarastollen, eingelagert. Die hochwertigen Mikrofilme sind mit bloßem Auge (technikunabhängig) jederzeit lesbar und sind sicher vor Angriffen aus dem Cyberraum. Für die Bundessicherungsverfilmung gibt es ein bundeseinheitliches System der Dokumentation, das allerdings nicht zur Nutzung im Rahmen öffentlicher Recherchen geeignet ist und der Umgang damit für ausgebildetes Archivpersonal vorgesehen ist. Einige Beispiele für langzeitgesicherte Archivalien, die im Barbarastollen gelagert werden: • Entstehungsakte des Grundgesetzes der Bundesrepublik • Krönungsurkunde Ottos des Großen von 936 • "Goldene Bulle" von 1356 • Vertragstext des Westfälischen Friedens nach dem Dreißigjährigen Krieg von 1648 Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Website des BBK unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Schutz-Kulturgut/Wie-sichern-wir-Kulturgut/Bundessicherungsverfilmung/bundessicherungsverfilmung_node.html Mit freundlichen Grüßen