WLAN Bereitstellung für Flüchtlingsunterkünfte, ohne Kooperation mit der Freifunk Initiative

zur Beschlussvorlage 0938/2021 (https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=91907) senden Sie mir bitte die vorliegenden Angebote / Kostenschätzung über voraussichtlichen Kosten sowie, falls vorliegende, die Begründung / Analyse wieso das das Freifunk WLAN Netz störanfällig sei und wieso keine Kooperation mit dem Verein angestrebt wurde.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage wurde telefonisch erklärt.

Es ging nicht um eine Ausschreibung / Beauftragung sondern vorherige ungefähre Kostenschätzung zur Freigabe.

Die Formulierung "Freifunk ist unstabil" war unglücklich gewählt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: zur Beschlussvorlage 093…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN Bereitstellung für Flüchtlingsunterkünfte, ohne Kooperation mit der Freifunk Initiative [#223918]
Datum
23. Juni 2021 18:09
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zur Beschlussvorlage 0938/2021 (https://bi.mainz.de/to0050.php?__ktonr=91907) senden Sie mir bitte die vorliegenden Angebote / Kostenschätzung über voraussichtlichen Kosten sowie, falls vorliegende, die Begründung / Analyse wieso das das Freifunk WLAN Netz störanfällig sei und wieso keine Kooperation mit dem Verein angestrebt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223918 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223918/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!