WLAN der Berlin International University of Applied Sciences (BAUB)

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
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Marcel Langner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Berlin International - University of Applied Sciences Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Berlin International University of Applied Sciences (BAUB) [#193582]
Datum
26. Juli 2020 19:53
An
Berlin International - University of Applied Sciences
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 193582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193582/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Berlin International - University of Applied Sciences
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Email-Anfrage #193582 bezüglich des WLAN der Berlin Internationa…
Von
Berlin International - University of Applied Sciences
Betreff
Re: FW: WLAN der Berlin International University of Applied Sciences (BAUB) [#193582]
Datum
27. Juli 2020 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Email-Anfrage #193582 bezüglich des WLAN der Berlin International University of Applied Sciences. Zuständig für Ihre Anfrage ist laut Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die entsprechende Behörde und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin, den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und gegenüber Privaten, die mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut sind; beziehungsweise laut Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) soweit Zugang zu Informationen bei einer Stelle des Bundes beantragt wird, diese Stelle, im Übrigen die nach Landesrecht zuständige Stelle. Als privater Träger einer Bildungseinrichtung gehören wir zu keiner dieser Stellen und können Ihnen daher keine Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen