WLAN der Deutschen Hochschule der Polizei (Münster)

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Technik einsetzen, um fremde WLAN Signale zu stören.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Deutsche Hochschule der Polizei (Münster) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Deutschen Hochschule der Polizei (Münster) [#194601]
Datum
5. August 2020 21:49
An
Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 194601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194601/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Sehr geehrter Herr Langner, über fragdenstaat.de stellten Sie folgende Anfrage: Sind die WLAN Systeme (z.B. die …
Von
Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)
Betreff
AW: WLAN der Deutschen Hochschule der Polizei (Münster) [#194601]
Datum
7. August 2020 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, über fragdenstaat.de stellten Sie folgende Anfrage: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Technik einsetzen, um fremde WLAN Signale zu stören. Ihren Antrag auf Begründung müssen wir ablehnen, da dieser den Schutzbereich des § 8 S.1 des Informationsfreiheitsgesetzes NRW berührt. Mit freundlichen Grüßen