WLAN der EBZ Business School

Anfrage an: EBZ Business School

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Das WLAN der EBZ Business School ist so eingestellt, dass keine anderen WLAN Signale (z. B. mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen) gestört werden.

Begründung:
Zum einen halten wir die Störung anderer WLAN Signale für ethisch und rechtlich nicht vertretbar, da die Rechte Dritter durch solche Praktiken verletzt werden; zum anderen befindet sich die EBZ Business School in unmittelbarer örtlicher Nähe zu den anderen Bildungseinrichtungen des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), einer gemeinnützigen Stiftung, deren WLAN Signale durch solche Funktionen dann ebenfalls gestört würden. Die oben getroffene Auskunft ist im Umkehrschluss auch auf die WLAN Netzwerke aller anderen EBZ Bildungseinrichtungen anwendbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An EBZ Business School Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der EBZ Business School [#181170]
Datum
23. Februar 2020 17:54
An
EBZ Business School
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 181170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181170 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „WLAN der EBZ Business School“ vom 23.02.2020 (#181170) wurde …
An EBZ Business School Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der EBZ Business School [#181170]
Datum
31. Mai 2020 13:24
An
EBZ Business School
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „WLAN der EBZ Business School“ vom 23.02.2020 (#181170) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 181170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181170
EBZ Business School
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen fällt allerdings nicht in den Zuständig…
Von
EBZ Business School
Betreff
AW: WLAN der EBZ Business School [#181170]
Datum
3. Juni 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Anliegen fällt allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rektorats der EBZ Business School. Wir würden Sie daher an dieser Stelle bitten sich mit Herrn Beuthner in Verbindung zu setzen. Er wird Ihnen bezüglich Ihres Anliegens kompetente Auskunft geben können. Herr Beuthners Emailadresse lautet wie folgt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung. Freundliche Grüße
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der EBZ Business School [#181170]
Datum
3. Juni 2020 18:05
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 181170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181170

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EBZ Business School
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich im Sinne des Rechts der Öffentlichkeit auf In…
Von
EBZ Business School
Betreff
AW: WLAN der EBZ Business School [#181170]
Datum
5. Juni 2020 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich im Sinne des Rechts der Öffentlichkeit auf Informationen sehr gerne beantworte. Auskunft: Das WLAN der EBZ Business School ist so eingestellt, dass keine anderen WLAN Signale (z. B. mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen) gestört werden. Begründung: Zum einen halten wir die Störung anderer WLAN Signale für ethisch und rechtlich nicht vertretbar, da die Rechte Dritter durch solche Praktiken verletzt werden; zum anderen befindet sich die EBZ Business School in unmittelbarer örtlicher Nähe zu den anderen Bildungseinrichtungen des Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ), einer gemeinnützigen Stiftung, deren WLAN Signale durch solche Funktionen dann ebenfalls gestört würden. Die oben getroffene Auskunft ist im Umkehrschluss auch auf die WLAN Netzwerke aller anderen EBZ Bildungseinrichtungen anwendbar. Da Sie der Öffentlichkeit diese Auskunft in gemeinnütziger Art zur Verfügung stellen, sehen wir gerne von einer Erhebung etwaiger Gebühren ab. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen ohne Weiteres zur Verfügung, bitte aber um Nachsicht, wenn es aufgrund mangelnder Zeit (erhebliche Mehrarbeit durch die Corona-Pandemie!) mit der Antwort etwas länger dauert. Mit freundlichen Grüßen