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WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir folgende Informationen zu:

Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein, warum?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Falls Sie meine Anfrage nicht beantworten können, bitte ich Sie, die Anfrage nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die WLAN Systeme der Hochschule sind nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden. Die Hochschule hält die Funktion für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir fol…
An Evangelische Hochschule Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin [#171028]
Datum
25. November 2019 23:34
An
Evangelische Hochschule Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgende Informationen zu: Sind die WLAN-Systeme der Hochschule, z.B. Systeme, die eduroam zur Verfügung stellen, so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment-Funktion andere WLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja, warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein, warum? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Falls Sie meine Anfrage nicht beantworten können, bitte ich Sie, die Anfrage nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171028 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin“ vom 25…
An Evangelische Hochschule Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin [#171028]
Datum
5. Januar 2020 14:04
An
Evangelische Hochschule Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin“ vom 25.11.2019 (#171028) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171028

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Evangelische Hochschule Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Evangelische Hoch…
Von
Evangelische Hochschule Berlin
Betreff
AW: WLAN der Evangelischen Hochschule Berlin [#171028]
Datum
6. Januar 2020 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Evangelische Hochschule Berlin hält die Funktion des Rogue Access Point Containment für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können, und hat die WLAN Systeme daher nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden. Beim Versenden von Deauth/Deassociationpaketen an andere WLAN-Betreiber bzw. deren Nutzer*innen muss von einer aktiven Störung ausgegangen werden, was von der Evangelischen Hochschule Berlin nicht beabsichtigt wird, so dass diese Funktion auf den offiziellen Access Points der EHB nicht verwendet wird. Am Eduroam nimmt die Evangelischen Hochschule Berlin nicht teil. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.