WLAN der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
WLAN der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen [#173924]
Datum
11. Januar 2020 15:55
An
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173924 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen- IFG NRW)
Von
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen- IFG NRW)
Datum
20. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
330,7 KB
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AW: Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsg…
An Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein- Westfalen- IFG NRW) [#173924]
Datum
21. Januar 2020 08:08
An
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.01.2020, welches am 20.01.2020 bei mir einging. Gern nehme ich zu Ihrer Aussage Stellung, es würde sich bei der von mir erfragten Information nicht um eine Information handeln, die unter das IFG NRW fällt. Vielen Dank, dass Sie mir im Rahmen der Bescheidung vor der Festsetzung die Gelegenheit dazu geben. § 3 IFG NRW führt aus: "Informationen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandenen Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Informationsträger sind alle Medien, die Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder in sonstiger Form speichern können." Ich gehe im Rahmen ordentlicher Aktenführung davon aus, dass Ihr IT Dienstleister vor Ort eine entsprechende technische Dokumentation über die Art und Weise angelegt hat, wie die WLAN Systeme eingestellt sind. Die Information ist daher in Schriftform sowohl auf dem Medium Papier, als auch Speichersystem vorhanden. Desweiteren wird Ihr IT Dienstleister vor Ort Konfigurationsdateien der WLAN Systeme besitzen. Diese sind sowohl auf den WLAN Systemen selbst, aber auch als Backup im Rahmen einer ordentlichen Backupstrategie in den Backuparchiven vorhanden. Hier liegt die von mir erfragte Information als Datenverarbeitungsform auf einem Speichermedium vor. Wesentlich einfacher ist die von mir erfragte Information jedoch im direkten Gespräch mit Ihrem IT Dienstleister zu ermitteln (auch wenn nicht durch IFG NRW abgedeckt). Das dürfte nicht länger als 10 Minuten dauern. Eine Kopie der von mir angesprochenen Informationsmedien benötige ich dann nicht. Ich vertraue darauf, dass Sie dem Namen Ihrer Hochschule alle Ehre zu Teil werden lassen, und wahrheitsgemäß antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173924
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgeset…
Von
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
Datum
5. Februar 2020 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehende Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsg…
An Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) [#173924]
Datum
6. Februar 2020 12:00
An
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Antwort überrascht mich einigermaßen. Zum einen, dass es überhaupt einen Campus zu geben scheint, an dem Sie oder einer Ihrer Verwaltungshelfer kein WLAN betreiben und zum anderen, dass sich diese Information hier: https://www.fhr.nrw.de/behoerde/campusleben/Starthilfe/FAQ/index.php ganz anders liest. Demnach haben Sie auf dem Campus ein WLAN: das Wireless Campusnet. Verfügbar ist Wireless Campusnet an der FH I und FH II in den Unterrichtsräumen und Unterkünften. Darf ich Sie bitten, Ihre Faktenlagen erneut zu prüfen und meine ursprüngliche Fragen zu beantworten? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173924

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Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgeset…
Von
Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen
Betreff
Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW)
Datum
17. Februar 2020 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in nachstehende Anlage wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Mit freundlichen Grüßen