WLAN der Fernuniversität in Haagen

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

auf Ihren Antrag nach §5 Abs. 1 IFG NRW teilen wir Ihnen nunmehr mit,dass die FernUniversität in Hagenderzeit keine Funktionen nutzt, die andere WLAN Signale mithilfe von sogenannten Deauth/Deassociationspaketen stören würden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Fernuniversität in Haagen [#167068]
Datum
22. September 2019 18:02
An
FernUniversität in Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
FernUniversität in Hagen
Hallo Marcel Langner, Ihre Anfrage ist in unserem Helpdesk angekommen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir melden …
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
(#[geschwärzt]) WG: WLAN der Fernuniversität in Haagen [#167068] TXP:{[geschwärzt]}:PXT
Datum
24. September 2019 14:15
Status
Warte auf Antwort
Hallo Marcel Langner, Ihre Anfrage ist in unserem Helpdesk angekommen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Wir melden uns bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Fernuniversität in Haagen“ vom …
An FernUniversität in Hagen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: (#IN_242671) WG: WLAN der Fernuniversität in Haagen [#167068] TXP:{2784bcfc-9eec-4d4a-8872-f4f535f383bd}:PXT [#167068]
Datum
28. Oktober 2019 13:02
An
FernUniversität in Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Fernuniversität in Haagen“ vom 22.09.2019 (#167068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167068
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Fernuniversität in Haagen“ [#167068] [#167068]
Datum
28. November 2019 22:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167068 Die Hochschule hat nicht in der gesetzlichen Frist geantwortet. Technische Details warum die von mir erfragte Information keine Sicherheitsfunktion ist und auch rechtswidrig finden Sie hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167068.pdf Anfragenr: 167068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167068
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Fernuniversität in Haagen“ [#167068] [#167068]
Datum
29. November 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11911/19 209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag…
209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.09.2019 an die Fernuniversität Hagen zu Fragen der WLAN Systeme Ihre E-Mail vom 28.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Ihrer Eingabe: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/ Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 [#167068] Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir den aktuellen Stand Ihrer…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 [#167068]
Datum
5. Februar 2020 20:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir den aktuellen Stand Ihrer Ermittlungen nennen? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167068
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11911/19 WLAN der Fernuniversität in Hagen 209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11911/19 WLAN der Fernuniversität in Hagen
Datum
18. Februar 2020 11:51
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 22.09.2019 WLAN der Fernuniversität in Hagen Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte um Nachsicht, dass Sie erst heute eine neue Rückmeldung zu Ihrer Eingabe erhalten. Ich habe endlich den Vorgang gegenüber der Fernuniversität in Hagen mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen. Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen.. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 WLAN der Fernuniversität in Hagen [#167068] Sehr geehrte<< Anrede >> sehen …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 WLAN der Fernuniversität in Hagen [#167068]
Datum
4. Mai 2020 22:34
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehen Sie hier noch eine Möglichkeit der Vermittlung? Ich sehe sonst nur noch die Untätigkeitsklage. Ich bitte um Ihre Einschätzung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167068
FernUniversität in Hagen
Ihr Fax vom 05.05.2020 Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Fax vom gestrigen Tag haben wir erhalten. Bitte entschuldi…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
Ihr Fax vom 05.05.2020
Datum
6. Mai 2020 17:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Fax vom gestrigen Tag haben wir erhalten. Bitte entschuldigen die lange Bearbeitungszeit. Aufgrund von personellen Engpässen und der aktuellen Situation hat sich die Antwort leider etwas verzögert. Wir benötigen noch eine letzte interne Information und lassen ihn dann die gewünschte Antwort unaufgefordert zukommen. Danke für ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
FernUniversität in Hagen
Ihre Anfrage nach IFG NRW vom Sehr geehrter Herr Langner, anbei erhalten Sie die gewünschte Antwort. Mit freundl…
Von
FernUniversität in Hagen
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG NRW vom
Datum
7. Mai 2020 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, anbei erhalten Sie die gewünschte Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11911/19 IFG-Antrag WLAN der Fernuniversität in Hagen Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11911/19 Infor…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11911/19 IFG-Antrag WLAN der Fernuniversität in Hagen
Datum
11. Mai 2020 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Marcel Langner vom 22.09.2019 bezüglich WLAN der Fernuniversität in Hagen Mein Auskunftsersuchen vom 18.02.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, leider liegt mir zu meinem Auskunftsersuchen vom 18.02.2020 bislang noch keine Antwort vor. Ich erinnere daher an die Erledigung: Von: ZF LDI Referat-2 (LDI) Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2020 11:50 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: 209.2.3.1.11-11911/19 IFG-Antrag WLAN der Fernuniversität in Hagen Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-11911/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Marcel Langner vom 22.09.2019 bezüglich WLAN der Fernuniversität in Hagen Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Langner hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Beantwortung verschiedener Fragen gestellt zu haben. Die Anfrage ist auch zu finden unter: https://fragdenstaat.de/behoerde/fernuniversitat-in-hagen/ Der Antragsteller soll bislang trotz Erinnerung vom 28.10.2019 keine Antwort auf seinen Antrag erhalten haben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Ich habe dem Antragsteller bereits mitgeteilt, dass nur seine erste Frage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?" unter dem Anwendungsbereich des IFG NRW fällt. Eine Begründung (Frage 2. bzw. Frage 3) fällt nicht unter dem Anwendungsbereich des IFG NRW. Ich bitte daher nun um Mitteilung, ob Sie dem Antragsteller zumindest die erste Frage beantworten können, zumal andere Hochschulen diese Frage auch bereits beantwortet haben sollen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Dem Antragsteller wurde eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner weise ich darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Sollten Sie dem Antragsteller die 1.Frage beantworten, reicht es aus, wenn Sie mich in "cc" setzen. Seine E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 IFG-Antrag WLAN der Fernuniversität in Hagen [#167068] Sehr geehrte<< Anrede >&…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11911/19 IFG-Antrag WLAN der Fernuniversität in Hagen [#167068]
Datum
11. Mai 2020 09:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Fernuni hatte mir am 07.05. geantwortet. Entschuldigen Sie bitte mein Versäumnis Sie nicht darüber informiert zu haben. Die Akte kann geschlossen werden. Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167068