WLAN der Freien Universität Berlin

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die FU Berlin ist der rechtlichen Auffassung:
Die Freie Universität Berlin hält die Funktion des Rogue Access Point Containment für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können, und hat die WLAN Systeme daher nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden.
Beim Versenden von Deauth/Deassociationpakete an andere WLAN-Betreiber bzw. deren NutzerInnen muss von einer aktiven Störung ausgegangen werden, was von der FU Berlin nicht beabsichtigt wird, so dass diese Funktion auf den offiziellen Access Points der Universität nicht verwendet wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Freien Universität Berlin [#167125]
Datum
23. September 2019 13:37
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Freie Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Freie Universität…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: WLAN der Freien Universität Berlin [#167125]
Datum
1. Oktober 2019 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworten wir wie folgt: Die Freie Universität Berlin hält die Funktion des Rogue Access Point Containment für rechtlich bedenklich, da durch Störungen Rechte Dritter verletzt werden können, und hat die WLAN Systeme daher nicht so eingestellt, dass andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen gestört werden. Beim Versenden von Deauth/Deassociationpakete an andere WLAN-Betreiber bzw. deren NutzerInnen muss von einer aktiven Störung ausgegangen werden, was von der FU Berlin nicht beabsichtigt wird, so dass diese Funktion auf den offiziellen Access Points der Universität nicht verwendet wird. Mit freundlichen Grüßen