WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. November 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An HFH Hamburger Fern-Hochschule Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule [#169613]
Datum
1. November 2019 10:28
An
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule“ …
An HFH Hamburger Fern-Hochschule Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule [#169613]
Datum
3. Dezember 2019 17:16
An
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule“ vom 01.11.2019 (#169613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169613
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Sehr geehrter Herr Langner, wir sind keine staatliche Einrichtung, aus diesem Grunde sehen wir auch keine Veranla…
Von
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Betreff
WG: WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule [#169613]
Datum
4. Dezember 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, wir sind keine staatliche Einrichtung, aus diesem Grunde sehen wir auch keine Veranlassung, Sie über unsere IT-Systeme zu informieren. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparen…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der HFH Hamburger Fern-Hochschule“ [#169613] [#169613]
Datum
4. Dezember 2019 21:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/169613 Neben dem Grundansatz der ganz besonderen Transparenz, die von allen Hochschulen unabhängig von ihrer Trägerschaft ausgehen sollte, glaube ich, dass die Hochschule nach § 2 (3) HmbTG auskunftspflichtig ist: ...als Behörden gelten auch natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. Die von mir erfrage Information ist keine Sicherheitsfunktion und das Bekanntwerde der Information gefährdert auch nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dazu finden Sie hier entsprechende Ausarbeitungen: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 169613.pdf Anfragenr: 169613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169613
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage nach HmbTG ([geschwärzt]) Sehr geehrter Herr Langner, Ihre E-Mail vom 4.12.2019 ist bei uns eingegan…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage nach HmbTG ([geschwärzt])
Datum
6. Dezember 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre E-Mail vom 4.12.2019 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage nach HmbTG (G5/3383/2019) Sehr geehrter Herr Langner, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 4.12.2019…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage nach HmbTG (G5/3383/2019)
Datum
2. Januar 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 4.12.2019. Sie teilen mit, dass Sie sich an die HFH Hamburger Fern-Hochschule gewandt und unter Berufung auf das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) Auskunft über die Einstellung des WLAN-Systems beantragt haben. Dies hat die HFH mit Schreiben vom 4.12.2019 abgelehnt. Sie hat sich darauf berufen, dass sie keine staatliche Einrichtung sei. Mit dieser Eingabe werfen Sie eine interessante Rechtsfrage auf, die bisher gerichtlich nicht entschieden ist. Ich habe leider Zweifel, dass die HFH nach § 1 Abs. 2 HmbTG zur Auskunft verpflichtet ist. Wie Sie richtig feststellen, richtet sich die Auskunftspflicht an Behörden im Sinne von § 2 Abs. 3 HmbTG. Danach gelten als Behörden auch „natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, soweit sie öffentliche Aufgaben, insbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbringen und dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.“ Eine Kontrolle wiederum liegt gemäß § 2 Abs. 4 HmbTG vor, wenn die juristische Person des Privatrechts entweder mit besonderen Rechten oder Pflichten wie etwa einem Kontrahierungszwang belegt ist (Nr. 1), oder aber wenn die Freie und Hansestadt Hamburg über eine Beteiligung die Möglichkeit der Einflussnahme auf Entscheidungen der juristischen Person hat (Nr. 2). Trägerin der HFH ist die HFH - Hamburger Fern-Hochschule gemeinnützige GmbH, also eine juristische Person des Privatrechts. Diese untersteht aber nicht der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie hat vier Gesellschafter, die ihrerseits privatrechtlich organisiert sind, nämlich die DAA – Stiftung Bildung und Beruf, die DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH, die DAA-Technikum Gemeinnützige Fernunterrichts-GmbH und die Gemeinnützige Gesellschaft soziale Dienste DAA mbH. Die drei GmbHs stehen im Eigentum der DAA – Stiftung Bildung und Beruf. Die Freie und Hansestadt Hamburg verfügt damit nicht über Kontrollmöglichkeiten im Sinne des § 2 Abs. 4 Nr. 2 HmbTG. Auch besondere Rechte oder Pflichten der HAW, die nach § 2 Abs. 4 Nr. 1 HmbTG eine staatliche Kontrolle begründen könnten, erscheinen hier zweifelhaft. Zwar wäre zu erwägen, ob sich aus der staatlichen Anerkennung eine solche besondere Stellung ergibt. Zur vergleichbaren Vorschrift in § 2 Umweltinformationsgesetz (UIG) heißt es in der Literatur: „Notwendig ist stets eine besondere Rechtsstellung der Privatrechtsperson, mit der eine besondere Wächterrolle des Staates korreliert“ (Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG, Rn. 25). Die Hochschule wird zwar im Akkreditierungsverfahren von einer Behörde daraufhin überprüft, ob sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllt. Die damit verbundene Möglichkeit der Einflussnahme erscheint jedoch – im Vergleich zu den anderen im Gesetzestext genannten Beispielen wie ein Anschluss- und Benutzungszwang eher schwach. Selbst wenn man die staatliche Anerkennung für eine Kontrolle im Sinne des § 2 Abs. 4 HmbTG ausreichen lassen würde, würde sich die Auskunftspflicht mit hoher Wahrscheinlichkeit aber auch nicht auf die Konfiguration des W-LANs erstrecken. Sie besteht nämlich nach § 2 Abs. 3 HmbTG nur, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Könnte man in der Lehre noch eine solche öffentliche Aufgabe erblicken, ist fraglich, ob dies auch für den Betrieb eines eigenen W-LANs für die Studierenden gilt. Nach alledem halte ich es nicht für aussichtsreich, den Auskunftsanspruch in einem Widerspruchsverfahren oder vor Gericht weiterzuverfolgen. Ich bedaure, Ihnen insofern nicht weiterhelfen zu können. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Marcel Langner
AW: Ihre Anfrage nach HmbTG (G5/3383/2019) [#169613] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Ei…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach HmbTG (G5/3383/2019) [#169613]
Datum
2. Januar 2020 12:41
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Einschätzung. Es bleibt also nur der Rechtsweg, um zu einer erstmaligen gerichtlichen Entscheidung zu kommen, welche klärt, ob Hochschulen in privater Trägerschaft (zumindest in Hamburg) unter eine Auskunfstpflicht fallen. Schade, ich dachte immer dass Hochschulen sich der Freiheit der Forschung und Lehre und damit zu Weltoffenheit und Transparenz bekennen. Ich finde es bedenklich, wenn Hochschulen sich der Informationsfreiheit nicht verpflichtet fühlen, egal ob rechtlich erforderlich oder nicht. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169613