WLAN der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stört keine hochschulfremden WLAN's.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin [#169225]
Datum
24. Oktober 2019 20:01
An
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Liebe Frau Ecker, da es sich hierbei um eine technische Frage handelt, leite ich Ihre E-Mail an unsere IT weiter.…
Von
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Betreff
WG: WLAN der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin [#169225]
Datum
28. Oktober 2019 08:47
Status
Warte auf Antwort
Liebe Frau Ecker, da es sich hierbei um eine technische Frage handelt, leite ich Ihre E-Mail an unsere IT weiter. Ich kann diese Frage leider nicht beantworten. Liebe Grüße,

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Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
WG: Ticket Sehr geehrte Frau Ecker, die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stört keine hochschulfremde…
Von
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Betreff
WG: Ticket
Datum
31. Oktober 2019 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,3 KB


Sehr geehrte Frau Ecker, die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin stört keine hochschulfremden WLAN's mithilfe von Deauth/Deassociationpaketen. Die Funktion des Rogue Access Point Containment wird an der HWR nicht eingesetzt. Kosten entstehen durch die Auskunft nicht. ****************************************** Mit besten Grüßen