WLAN der Hochschule Mannheim

Anfrage an: Hochschule Mannheim

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Nein, das ist nicht der Fall. Mit dem Einsatz sind möglicher Weise technische und juristische Risiken verbunden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2019
  • Frist
    15. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Peggy Ecker
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Hochschule Mannheim Details
Von
Peggy Ecker
Betreff
WLAN der Hochschule Mannheim [#170450]
Datum
15. November 2019 18:06
An
Hochschule Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peggy Ecker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peggy Ecker

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Hochschule Mannheim
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Hier unsere Stellungnahme: 1. Sind die WLAN Sys…
Von
Hochschule Mannheim
Betreff
WLAN der Hochschule Mannheim [#170450]
Datum
19. November 2019 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Hier unsere Stellungnahme: 1. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Nein, das ist nicht der Fall. Die WLAN-Infrastruktur der Hochschule Mannheim wird von der Campus IT bereit gestellt. Eine Rogue Accesspoint Containment Funktion anderer WLAN-Signale kommt nicht zum Einsatz. 2. Wenn nein, warum? Mit dem Einsatz sind möglicher Weise technische und juristische Risiken verbunden; zudem ist nicht klar, ob der Nutzen die Nachteile aufwiegt. Daher wird bisher von einem Einsatz abgesehen. Mit freundlichen Grüßen