WLAN der Leuphana Universität Lüneburg

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten:

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Auf den WLAN-Systemen der Leuphana Universität Lüneburg ist keine Containment-Funktion aktiviert, da dafür bisher keine technische Notwendigkeit bestand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    27. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN…
An Leuphana Universität Lüneburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
29. Oktober 2019 21:23
An
Leuphana Universität Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leuphana Universität Lüneburg
Lieber Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage zum WLAN der Leuphana. Bitte wenden Sie sich dafür an das Reche…
Von
Leuphana Universität Lüneburg
Betreff
Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
30. Oktober 2019 10:12
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Lieber Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage zum WLAN der Leuphana. Bitte wenden Sie sich dafür an das Rechenzentrum, das Sie wie folgt erreichen können: Rechen- und Medienzentrum Uni­ver­sitätsal­lee 1 21335 Lüne­burg Fon +49.4131.677-1200 Fax +49.4131.677-1246 <<E-Mail-Adresse>> Alles Gute für Ihr Forschungsprojekt und freundliche Grüße
Marcel Langner
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN …
An Leuphana Universität Lüneburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
31. Oktober 2019 12:47
An
Leuphana Universität Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der Sicherheit von WLAN Netzen an deutschen Hochschulen. Ich möchte Sie bitten mir die folgenden Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/169491 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist woh…
An Leuphana Universität Lüneburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
30. November 2019 23:24
An
Leuphana Universität Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mit ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169491 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leuphana Universität Lüneburg
Sehr geehrter Herr Langer, über Umwege ist die u.g. Anfrage leider erst kürzlich bei mir gelandet. Ich werde mich…
Von
Leuphana Universität Lüneburg
Betreff
Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
13. Dezember 2019 11:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Langer, über Umwege ist die u.g. Anfrage leider erst kürzlich bei mir gelandet. Ich werde mich zeitnah mit unserem Justiziariat abstimmen und Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen lassen. Herzliche Grüße
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> frohes Neues und eine kleine Erinnerung an die Beantwortung meiner Frage. Vie…
An Leuphana Universität Lüneburg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
13. Januar 2020 18:49
An
Leuphana Universität Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> frohes Neues und eine kleine Erinnerung an die Beantwortung meiner Frage. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 169491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169491 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leuphana Universität Lüneburg
Hallo Herr Langer, auf Ihre Anfrage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hoc…
Von
Leuphana Universität Lüneburg
Betreff
Re: WLAN der Leuphana Universität Lüneburg [#169491]
Datum
18. Januar 2020 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,1 KB


Hallo Herr Langer, auf Ihre Anfrage: "Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?“ antworte ich Ihnen hiermit: "Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf den WLAN-Systemen der Leuphana Universität Lüneburg ist keine Containment-Funktion aktiviert, da dafür bisher keine technische Notwendigkeit bestand.“ Herzliche Grüße