WLAN der Ruhr-Universität Bochum

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

wir nutzen diese Rogue Accesspoint Containment Funktion nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    6. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Ruhr-Universität Bochum [#167123]
Datum
23. September 2019 13:35
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Ruhr-Universität Bochum
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Ich habe sie an unser Justitiaria…
Von
Ruhr-Universität Bochum
Betreff
AW: WLAN der Ruhr-Universität Bochum [#167123]
Datum
26. September 2019 08:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Mail. Ich habe sie an unser Justitiariat und an die Direktorin von IT.SERVICES weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Ruhr-Universität Bochum“ vom 23…
An Ruhr-Universität Bochum Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Ruhr-Universität Bochum [#167123]
Datum
26. Oktober 2019 00:22
An
Ruhr-Universität Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Ruhr-Universität Bochum“ vom 23.09.2019 (#167123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/167123
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Ruhr-Universität Bochum“ [#167123] [#167123]
Datum
28. November 2019 23:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167123 Die Hochschule hat nicht in der gesetzlichen Frist geantwortet. Technische Details warum die von mir erfragte Information keine Sicherheitsfunktion ist und auch rechtswidrig finden Sie hier: https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 167123.pdf Anfragenr: 167123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167123
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „WLAN der Ruhr-Universität Bochum“ [#167123] [#167123]
Datum
29. November 2019 14:33
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11910/19 Ruhr-Universität Bochum zu Fragen zu WLAN Systemen #167123 209.2.3.1.11-11910/19 Informati…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11910/19 Ruhr-Universität Bochum zu Fragen zu WLAN Systemen #167123
Datum
5. Dezember 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-11910/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 23.09.2019 an die Ruhr-Universität Bochum zu Fragen der WLAN Systeme Ihre E-Mail vom 28.11.2019 Sehr geehrter Herr Langner, ich verweise zunächst auf meine Antwort zu Ihrer Eingabe: https://fragdenstaat.de/anfrage/wlan-der-universitat-zu-koln/ Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: 209.2.3.1.11-11910/19 Ruhr-Universität Bochum zu Fragen zu WLAN Systemen #167123 [#167123] Sehr geehrte<<…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: 209.2.3.1.11-11910/19 Ruhr-Universität Bochum zu Fragen zu WLAN Systemen #167123 [#167123]
Datum
5. Februar 2020 20:20
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um den aktuellen Stand Ihrer Ermittlungen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 167123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167123
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.11-11910/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 23.09.2019 bezügli…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.11-11910/19 WLAN der Ruhr-Universität Bochum
Datum
18. Februar 2020 09:50
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.11-11910/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 23.09.2019 bezüglich WLAN der Ruhr-Universität Bochum Sehr geehrter Herr Langner, ich bitte um Nachsicht, dass Sie erst heute eine neue Rückmeldung zu Ihrer Eingabe erhalten. Ich habe endlich den Vorgang gegenüber der Ruhr-Universität Bochum mit Auskunftsersuchen vom heutigen Tag aufgegriffen. Wie ich Ihnen jedoch bereits in einem anderen Vorgang mitgeteilt habe, kann ich nur die erste Frage aufgreifen. Die Beantwortung der beiden anderen Fragen können Sie nicht auf der Grundlage des IFG NRW verlangen.. Zudem ist vorliegend auch die Vorschrift des § 3 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten. Die Regelung lautet: Behördliche Unterlagen über die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen nicht dem allgemeinen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Ruhr-Universität Bochum
Ihre Anfrage nach IFG NRW Sehr geehrter Herr Langner, wir nutzen diese Rogue Accesspoint Containment Funktion nic…
Von
Ruhr-Universität Bochum
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG NRW
Datum
26. Februar 2020 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, wir nutzen diese Rogue Accesspoint Containment Funktion nicht. Mit freundlichen Grüßen