WLAN der SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Eine solche Konfiguration kommt innerhalb unserer SRH Hochschule Hamm und deren Standorte nicht zum Einsatz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm [#194600]
Datum
5. August 2020 21:41
An
SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 194600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194600/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Langner, wir haben Ihre Anfrage intern an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, welche …
Von
SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft
Betreff
AW: WLAN der SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm [#194600]
Datum
14. August 2020 17:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, wir haben Ihre Anfrage intern an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, welche diese beantworten wird. Aufgrund der aktuellen Situation wird die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie freundlich um etwas Geduld. Vielen Dank. Viele Grüße

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SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Langner, gerne möchten wir auf Ihre Anfrage zurückkommen und sie mit den unserer Ansicht nach…
Von
SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft
Betreff
AW: WLAN der SRH Hochschule für Logistik und Wirtschaft Hamm [#194600]
Datum
31. August 2020 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
9,3 KB


Sehr geehrter Herr Langner, gerne möchten wir auf Ihre Anfrage zurückkommen und sie mit den unserer Ansicht nach auskunftsrelevanten Informationen beantworten. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Eine solche Konfiguration kommt innerhalb unserer SRH Hochschule Hamm und deren Standorte nicht zum Einsatz. Zudem möchten wir Sie bitten zu beachten, dass wir uns als staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft (juristische Person des Privatrechts) nicht im Geltungsbereich des von Ihnen zitierten Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) befinden. Ebenso fallen wir nicht unter die zitierten Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG), da wir in diesen Bereichen keine öffentlichen Aufgaben bzw. öffentliche Dienstleistungen erbringen. Danke für Ihr Verständnis in dieser Sache. Herzliche Grüße