WLAN der Technischen Hochschule Lübeck

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Technische Hochschule Lübeck betreibt keine WLAN-Systeme, die so
konfiguriert sind, dass sie durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion
andere WLAN-Systeme mittels Deathaut/Deassociationspaketen stören, da wir eine
solche gezielte technische Störung Dritter für rechtlich bedenklich halten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind …
An Technische Hochschule Lübeck Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Technischen Hochschule Lübeck [#170922]
Datum
24. November 2019 16:42
An
Technische Hochschule Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 170922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170922 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Technische Hochschule Lübeck
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage beantworten wir wir wie folgt: Die Technische Hochschule Lübeck betreibt …
Von
Technische Hochschule Lübeck
Betreff
Re: [Ticket#2019112668000037] WG: WLAN der Technischen Hochschule Lübeck [#170922]
Datum
26. November 2019 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, Ihre Anfrage beantworten wir wir wie folgt: Die Technische Hochschule Lübeck betreibt keine WLAN-Systeme, die so konfiguriert sind, dass sie durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN-Systeme mittels Deathaut/Deassociationspaketen stören, da wir eine solche gezielte technische Störung Dritter für rechtlich bedenklich halten. Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Schleswig Holstein einschlägig. Das VIG kommt nicht zur Anwendung. Mit freundlichen Grüßen