WLAN der Theologischen Hochschule Reutlingen

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen.
Vielen Dank.

Ergebnis der Anfrage

Bei dem in der Theologischen Hochschule Reutlingen genutzte WLAN System werden keinerlei Einstellungen und Funktionen verwendet, die andere WLAN Signale (mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen) stören.
Die Verwendung der genannten Einstellungen oder Funktionen erweist sich unserer Auffassung nach für die Belange der Hochschule als weder technisch sinnvoll und notwendig, noch als juristisch verantwortbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    14. Juni 2020
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Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Theologische Hochschule Reutlingen Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Theologischen Hochschule Reutlingen [#186765]
Datum
15. Mai 2020 14:35
An
Theologische Hochschule Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Sollten Sie aufgrund der aktuellen Situation etwas länger Zeit benötigen, lassen Sie es mich bitte wissen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 186765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186765 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Theologische Hochschule Reutlingen
Sehr geehrter Herr Langner, als staatlich anerkannte Hochschule in nicht-staatlicher Trägerschaft stellt Ihnen di…
Von
Theologische Hochschule Reutlingen
Betreff
AW: WLAN der Theologischen Hochschule Reutlingen [#186765]
Datum
16. Juni 2020 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, als staatlich anerkannte Hochschule in nicht-staatlicher Trägerschaft stellt Ihnen die Theologische Hochschule Reutlingen die entsprechenden Angaben zur Verfügung. 1. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Antwort: Bei dem in der Theologischen Hochschule Reutlingen genutzte WLAN System werden keinerlei Einstellungen und Funktionen verwendet, die andere WLAN Signale (mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen) stören. 2. Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Antwort: Die Verwendung der genannten Einstellungen oder Funktionen erweist sich unserer Auffassung nach für die Belange der Hochschule als weder technisch sinnvoll und notwendig, noch als juristisch verantwortbar. Mit freundlichen Grüßen,