WLAN der Universität Stuttgart

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Die Universität Stuttgart ist der Meinung:
Eine erste Analyse dieser Technik hat bei uns den Eindruck hinterlassen, dass es möglicherweise erhebliche technische und juristische Risiken geben könnte. Eine detaillierte Analyse, Bewertung und Abwägung von Risiken und Nutzen ist bisher noch nicht durchgeführt worden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2019
  • Frist
    1. November 2019
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die …
An Universität Stuttgart Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität Stuttgart [#167737]
Datum
2. Oktober 2019 20:45
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Universität Stuttgart
Sehr geehrter Herr Langner, wunschgemäss bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Nachricht wurde an d…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Re: WLAN der Universität Stuttgart [#167737]
Datum
4. Oktober 2019 14:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Langner, wunschgemäss bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Ihre Nachricht wurde an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Freundliche Grüsse

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Universität Stuttgart
Sehr geehrter Herr Langner, wir dürfen Ihnen auf Ihren Antrag vom 02.10.2019 unter Berufung aus das LIFG heute a…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft vom 02.10.2019: WLAN der Universität Stuttgart
Datum
8. Oktober 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Langner, wir dürfen Ihnen auf Ihren Antrag vom 02.10.2019 unter Berufung aus das LIFG heute antworten und nehmen zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung (Antworten in fett): Frage 1: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/ Deassociationspaketen stören? Die Technischen Informations- und Kommunikationsdienste betreiben die zentrale WLAN-Infrastruktur der Universität Stuttgart, die insbesondere für die campusweite Bereitstellung von "eduroam" verwendet wird. Auf dieser zentralen Infrastruktur sind keine solchen Einstellungen bzw. Mechanismen aktiviert. Frage 2: Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Entfällt (s.o.). Frage 3: Wenn nein warum? Eine erste Analyse dieser Technik hat bei uns den Eindruck hinterlassen, dass es möglicherweise erhebliche technische und juristische Risiken geben könnte. Eine detaillierte Analyse, Bewertung und Abwägung von Risiken und Nutzen ist bisher noch nicht durchgeführt worden. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen