Wöchentliche Todesfälle nach Landkreisen

Wöchentliche Gesamtmortalitätszahlen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, von 2015 bis einschließlich 2021.

Ergebnis der Anfrage

I was informed that the data I requested is not collected.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wöchentliche Gesamtmortalitätszahlen,…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wöchentliche Todesfälle nach Landkreisen [#294708]
Datum
12. Dezember 2023 16:00
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wöchentliche Gesamtmortalitätszahlen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, von 2015 bis einschließlich 2021.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294708 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294708/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]Wöchentliche Todesfälle nach Landkreisen [#294708]
Datum
13. Dezember 2023 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 13. Dezember 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30661 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 12. Dezember 2023 (unser Az.: A34/1010001001-…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Wöchentliche Todesfälle nach Landkreisen (Az.: A34/1010001001-IF30661)
Datum
14. Dezember 2023 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 12. Dezember 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30661) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Wöchentliche Gesamtmortalitätszahlen, aufgeschlüsselt nach Landkreisen, von 2015 bis einschließlich 2021." Nach Rücksprache innerhalb des Hauses teilen wir Ihnen hierzu folgendes mit: Die gewünschte Zusammenstellung der Daten auf der Ebene der Landkreise liegt dem Statistischen Bundesamt leider nicht vor. Daher ist Ihr Antrag insoweit abzulehnen. Im Forschungsdatenzentrum des Bundes und der Länder stehen solche Daten rückwirkend für Forschungseinrichtungen zur Verfügung: https://www.forschungsdatenzentrum.de/de/bevoelkerung/sterbefaelle Gegebenenfalls können die Statistischen Landesämter für ihr jeweiliges Bundesland individuell Daten zur Verfügung stellen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an die Statistischen Landesämter zu wenden. Den jeweiligen Kontakt finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Service/StatistischesAdressbuch/landesaemter.html Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen