Wohnberechtigungsschein - nachsträgliche Prüfungen

Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren!

Wie bekannt gibt es bestimmten, geförderten Wohnraum nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS).
Dieser wird, nach entsprechender Prüfung, ausgestellt.

Hierzu meine Frage:
Wann, bzw. in welchen Etappen, wird die Bedürftigkeit erneut geprüft, ob der WBS noch rechtmäßig dem/der Antragssteller:in zusteht?
Und - innerhalb welcher Frist, müssen die Menschen, denen der WBS quasi "aberkannt wird" dann umziehen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Ennigerloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohnberechtigungsschein - nachsträgliche Prüfungen [#298720]
Datum
29. Januar 2024 22:26
An
Kommunalverwaltung Ennigerloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Damen und Herren! Wie bekannt gibt es bestimmten, geförderten Wohnraum nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins (WBS). Dieser wird, nach entsprechender Prüfung, ausgestellt. Hierzu meine Frage: Wann, bzw. in welchen Etappen, wird die Bedürftigkeit erneut geprüft, ob der WBS noch rechtmäßig dem/der Antragssteller:in zusteht? Und - innerhalb welcher Frist, müssen die Menschen, denen der WBS quasi "aberkannt wird" dann umziehen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Ennigerloh
Sehr << Antragsteller:in >> für die von Ihnen begehrte Information ist der Kreis Warendorf zuständig. …
Von
Kommunalverwaltung Ennigerloh
Betreff
AW: Wohnberechtigungsschein - nachsträgliche Prüfungen [#298720]
Datum
30. Januar 2024 09:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die von Ihnen begehrte Information ist der Kreis Warendorf zuständig. Entsprechend Ihrem Antrag leite ich Ihre Anfrage daher zuständigkeitshalber an der Kreis Warendorf weiter. Mit freundlichen Grüßen