Wohncontainerdörfer für Flüchtlinge in Berlin

In Berlin sollen laut einem Bericht von RBB-online (20.10.2014) 6 Containerdörfer für Flüchtlinge errichtet werden.
Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die zur Beschlussfassung für die Auswahl der Standorte dieser Containerdörfer führten. Darunter fallen insbesondere die Begründungen für die Standorte und ggf. das Abstimmungsverhalten in den zuständigen Gremien.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. August 2015
  • Frist
    25. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Wolfgang Egger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
Wolfgang Egger
Betreff
Wohncontainerdörfer für Flüchtlinge in Berlin [#11154]
Datum
23. August 2015 10:08
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Berlin sollen laut einem Bericht von RBB-online (20.10.2014) 6 Containerdörfer für Flüchtlinge errichtet werden. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die zur Beschlussfassung für die Auswahl der Standorte dieser Containerdörfer führten. Darunter fallen insbesondere die Begründungen für die Standorte und ggf. das Abstimmungsverhalten in den zuständigen Gremien.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Egger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Egger
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Egger, zuständigkeitshalber leite ich Ihre E-Mail an die Abteilung I unseres Hauses weiter. Do…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
AW: Wohncontainerdörfer für Flüchtlinge in Berlin [#11154]
Datum
1. September 2015 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Egger, zuständigkeitshalber leite ich Ihre E-Mail an die Abteilung I unseres Hauses weiter. Dort wird man sich um Ihr Anliegen kümmern. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr geehrter Herr Egger, Ihre Anfrage bezieht sich auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin. Die Unterbr…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
WG: Wohncontainerdörfer für Flüchtlinge in Berlin [#11154]
Datum
1. September 2015 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Egger, Ihre Anfrage bezieht sich auf die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Berlin ist nach der Geschäftsverteilung des Senats jedoch keine Angelegenheit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, sondern fällt in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig. Ich habe Ihre Anfrage daher dorthin weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß M.Larscheid