Wohngeld
Laut meiner Information gab es bei der Berechnung der Wohngeldstufen für 2023 in 15 Städten einen Fehler. In unserer Gemeinde Waldkirch in Baden-Württemberg (bis 2022 Stufe 3, falsch ab 2023 Stufe 2, korrekt wäre Stufe 4) hat dies bereits jetzt sehr starke Probleme verursacht.
Wohngeldanträge die bei Stufe 4 bewilligt werden würden, werden aktuell abgelehnt, da die Berechnung mit Stufe 2 gemacht wird. Am Wohngeld hängen aber auch BuT und z.B. Kindergartengebühren. Im Landkreis Emmendingen richtet sie die Angemessenheit der KdU im SGB2 am WoGG, bedeutet es werden Mietzuschüsse von Waldkircher Bürgern im Bürgergeld gekürzt, Betriebskostenabrechnungen nicht oder nur teilweise übernommen etc. . Also der Fehler wird von Menschen bezahlt, die auf Transferleistungen angewiesen sind und am Existenzminimum leben!
Um welche anderen Gemeinden handelt es sich noch?
Wann wird dieser Fehler rechtlich korrigiert, und die Ämter zur Umsetzung befähigt?
Wer übernimmt die Kosten die für die betroffenen Menschen entstanden sind?
Anfrage erfolgreich
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Datum23. März 2023
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25. April 2023
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