Wohngeld

Laut meiner Information gab es bei der Berechnung der Wohngeldstufen für 2023 in 15 Städten einen Fehler. In unserer Gemeinde Waldkirch in Baden-Württemberg (bis 2022 Stufe 3, falsch ab 2023 Stufe 2, korrekt wäre Stufe 4) hat dies bereits jetzt sehr starke Probleme verursacht.
Wohngeldanträge die bei Stufe 4 bewilligt werden würden, werden aktuell abgelehnt, da die Berechnung mit Stufe 2 gemacht wird. Am Wohngeld hängen aber auch BuT und z.B. Kindergartengebühren. Im Landkreis Emmendingen richtet sie die Angemessenheit der KdU im SGB2 am WoGG, bedeutet es werden Mietzuschüsse von Waldkircher Bürgern im Bürgergeld gekürzt, Betriebskostenabrechnungen nicht oder nur teilweise übernommen etc. . Also der Fehler wird von Menschen bezahlt, die auf Transferleistungen angewiesen sind und am Existenzminimum leben!

Um welche anderen Gemeinden handelt es sich noch?
Wann wird dieser Fehler rechtlich korrigiert, und die Ämter zur Umsetzung befähigt?
Wer übernimmt die Kosten die für die betroffenen Menschen entstanden sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Thomas Schuler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut meiner Information gab es bei de…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
Thomas Schuler
Betreff
Wohngeld [#273815]
Datum
23. März 2023 10:40
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut meiner Information gab es bei der Berechnung der Wohngeldstufen für 2023 in 15 Städten einen Fehler. In unserer Gemeinde Waldkirch in Baden-Württemberg (bis 2022 Stufe 3, falsch ab 2023 Stufe 2, korrekt wäre Stufe 4) hat dies bereits jetzt sehr starke Probleme verursacht. Wohngeldanträge die bei Stufe 4 bewilligt werden würden, werden aktuell abgelehnt, da die Berechnung mit Stufe 2 gemacht wird. Am Wohngeld hängen aber auch BuT und z.B. Kindergartengebühren. Im Landkreis Emmendingen richtet sie die Angemessenheit der KdU im SGB2 am WoGG, bedeutet es werden Mietzuschüsse von Waldkircher Bürgern im Bürgergeld gekürzt, Betriebskostenabrechnungen nicht oder nur teilweise übernommen etc. . Also der Fehler wird von Menschen bezahlt, die auf Transferleistungen angewiesen sind und am Existenzminimum leben! Um welche anderen Gemeinden handelt es sich noch? Wann wird dieser Fehler rechtlich korrigiert, und die Ämter zur Umsetzung befähigt? Wer übernimmt die Kosten die für die betroffenen Menschen entstanden sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Schuler Anfragenr: 273815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273815/ Postanschrift Thomas Schuler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Schuler

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr geehrter Herr Schuler, für Ihre Nachricht vom 23. März 2023 an das Bundesministerium für Wohnen, Sta…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: [EXTERN] Wohngeld [#273815]
Datum
27. April 2023 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
mietenstufen.png
35,2 KB


Sehr geehrter Herr Schuler, für Ihre Nachricht vom 23. März 2023 an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) danken wir Ihnen und bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen. Derzeit erreichen uns sehr viele Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu den unterschiedlichsten Themen aus den Bereichen Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wir arbeiten intensiv daran, all diese so schnell und so präzise wie möglich zu bearbeiten. Da es sich bei Ihrer Anfrage um keinen klassischen Antrag nach IFG handelt, ist das Team von der Bürgerkommunikation gebeten worden, Ihnen zu antworten. Zu den Mietenstufen im Wohngeld möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Stadt Waldkirch war durch einen Übertragungsfehler im Statistischen Bundesamt irrtümlich einer falschen Mietenstufe zugeordnet worden. Diese falsche Einordnung in der Anlage der Wohngeldverordnung zu Mietenstufen ist bereits korrigiert worden und die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld sollten, von Amts wegen, einen neuen Bescheid erhalten. Zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt, müssten Sie ggf. bei der zuständigen Wohngeldbehörde erfragen. Die Einordnung in die richtige Mietenstufe erfolgt jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Das bedeutet, dass das Wohngeld in Waldkirch rückwirkend neu berechnet und ausgezahlt wird. Wohngeldanträge, die aufgrund der fälschlichen Einordnung in die niedrigere Mietenstufe abgelehnt wurden, werden unter Berücksichtigung der höheren Mietenstufe ebenfalls neu berechnet. Ob dadurch Kosten entstanden sind, kann von hier aus nicht beantwortet werden. Auch diesbezüglich müssten Sie sich ggf. an die zuständige Behörde wenden. Im Anhang finden Sie die Gemeinden aufgelistet, die ebenfalls eine höhere Mietenstufe erhalten. Sehr geehrter Herr Schuler, wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit behilflich sein konnten und wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen