Wohngeld

Nach fast einem Jahr nach Antragstellung hätte ich gerne einmal gewusst, was aus meinem Wohngeldantrag geworden ist!?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Na…
An Amt der Oberbürgermeisterin Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohngeld [#291848]
Datum
8. November 2023 02:50
An
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach fast einem Jahr nach Antragstellung hätte ich gerne einmal gewusst, was aus meinem Wohngeldantrag geworden ist!?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291848/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Automatische Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jede…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
Automatische Eingangsbestätigung
Datum
8. November 2023 02:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail. Da hier jeden Tag zahlreiche Mails eingehen, ist dies eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Sofern erforderlich, wird Ihre Mail umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Falls Ihre Mail eine Frage, eine Beschwerde oder ein sonstiges Anliegen enthält, werden die erforderlichen Recherchen eingeleitet, um Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden zu können. Zum allgemeinen Umgang mit dem Datenschutz können Sie sich auf der Internet-Seite der Stadt Köln informieren (s. hier<https://www.stadt-koeln.de/service/kontakt/impressum/datenschutzerklaerung>). Sie erhalten bei einer weiteren Verarbeitung durch eine städtische Dienststelle in jedem Fall noch eine verfahrensspezifische Datenschutzinformation mit den erforderlichen Angaben nach der Datenschutzgrundverordnung/ DSGVO (hier Art. 13 und 14). Die Poststelle ist wie folgt besetzt: montags – donnerstags von 7:00 – 16:00 Uhr freitags von 7:00 – 14:00 Uhr Vielen Dank für Ihr Verständnis. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt der Oberbürgermeisterin - Poststelle Historisches Rathaus Rathausplatz 50667 Köln Tel.: (0221)221-22076 Fax: (0221)221-26570 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________

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Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Sehr << Antragsteller:in >> am 08.11.2023 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Amt der Oberbürgermeisterin Köln
Betreff
WG: Wohngeld [#291848]
Datum
15. November 2023 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> am 08.11.2023 stellten Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Oberbürgermeisterin, um Informationen bezüglich Ihres Wohngeldantrages zu erhalten. Ich bin gebeten wurden, Ihnen zu antworten. Ich kann nachvollziehen, dass Sie verärgert sind über die lange Bearbeitungszeit Ihres Wohngeldantrages vom 06.12.2022. Die Wohngeldnovelle 2023 hat dazu geführt, dass die Antragszahlen stark angestiegenen sind und die Bearbeitungszeit mit dem derzeit vorhandenen Personal derzeit so lang und schwer einschätzbar sind. Grundsätzlich sind die Mitarbeiter der Wohngeldstelle stets bemüht und uns ist es generell ein großes Anliegen, dass die Wohngeldanträge schnellstmöglich bearbeitet werden und Wohngeld, sollte ein Anspruch bestehen, auch bewilligt wird. Ich bedauere sehr, dass Ihr Antrag von der langen Bearbeitungszeit betroffen ist. Ihr Vorgang ist nun abschließend bearbeitet, sodass Sie Anfang Dezember 2023 den Wohngeldbescheid und auch die Auszahlung des Wohngeldes erhalten werden. Die Bescheiderteilung und Zahlbarmachung des Wohngeldes erfolgt zweimal pro Monat zentral über IT NRW. Mit freundlichen Grüßen