Wohngeld Anspruch

Ich stelle mir die Frage, wieviele deutsche Haushalte, in den letzten Jahren Anspruch auf Hausgeld hatten. Wieviele Haushalte mit Anspruch, das Angebot tatsächlich nutzen, ist in ihrer öffentlichen Datenbank einzusehen.
Haben Sie eine Statistik über die Altersverteilung der Personen, die Anspruch auf Hausgeld haben sowie der Personen die Wohngeld beziehen?

Ich bedanke mich im voraus vielmals für die Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich stelle mir die Frage, wieviele de…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wohngeld Anspruch [#285417]
Datum
3. August 2023 18:35
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich stelle mir die Frage, wieviele deutsche Haushalte, in den letzten Jahren Anspruch auf Hausgeld hatten. Wieviele Haushalte mit Anspruch, das Angebot tatsächlich nutzen, ist in ihrer öffentlichen Datenbank einzusehen. Haben Sie eine Statistik über die Altersverteilung der Personen, die Anspruch auf Hausgeld haben sowie der Personen die Wohngeld beziehen? Ich bedanke mich im voraus vielmals für die Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285417 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285417/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsge…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: [EXTERN]Wohngeld Anspruch [#285417]
Datum
3. August 2023 19:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 3. August 2023. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30642 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 3. August 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF3…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Wohngeld Anspruch (Az.: A34/1010001001-IF30642)
Datum
22. August 2023 16:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben mit Nachricht vom 3. August 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30642) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Ich stelle mir die Frage, wie viele deutsche Haushalte, in den letzten Jahren Anspruch auf Hausgeld hatten. Wie viele Haushalte mit Anspruch, das Angebot tatsächlich nutzen, ist in ihrer öffentlichen Datenbank einzusehen. Haben Sie eine Statistik über die Altersverteilung der Personen, die Anspruch auf Hausgeld haben sowie der Personen die Wohngeld beziehen?" Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt: Sie haben Ihre Anfrage am 03.08.2023 zusätzlich über das Kontaktformular unseres Hauses gestellt, ohne hierbei auf das IFG Bezug zu nehmen. Hierzu haben Sie bereits am 14.08.2023 Auskunft erhalten. Ergänzend zu dieser Auskunft teilen wir Ihnen nunmehr das Folgende mit: Zum Thema "Wohngeld": Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit Daten zum 31.12.2020 und 31.12.2021. Hintergrund: Es hat 2020 eine Wohngeldreform gegeben. Daten für 2022 werden zur Zeit noch aufbereitet. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist derzeit noch nicht absehbar - vermutlich gegen Ende dieses Jahres. In der Wohngeldstatistik werden Haushalte erfasst, die tatsächlich Wohngeld beziehen. Man unterscheidet hierbei zwischen reinen Wohngeldhaushalten und wohngeldrechtlichen Teilhaushalten. In den reinen Wohngeldhaushalten sind alle Personen wohngeldberechtigt. Bei den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten in Mischhaushalten handelt es sich um Haushalte, in denen Personen mit Wohngeldanspruch mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Zur Altersverteilung der wohngeldbeziehenden Personen können wir ausschließlich die beigefügte Tabelle anbieten. In der Wohngeldstatistik werden nur die Altersgruppen "unter 18 Jahren", "18 bis unter 25 Jahren" und "über 25 Jahren" ausgewiesen. Wir haben eine Tabelle mit zwei Registerblättern (für reine Wohngeldhaushalte und für wohngeldrechtliche Teilhaushalte) beigefügt. Die Tabelle weist neben der Gesamtzahl der Haushalte aus, wie vielen Haushalten keine, eine, zwei oder drei und mehr Personen der jeweiligen Altersgruppe angehören. Die Tabelle enthält mittels 5er-Rundung geheim gehaltene Werte. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Zu Ihrer Frage, "wie viele deutsche Haushalte Anspruch auf Hausgeld hatten", liegen uns hingegen keine Informationen vor. Zwar ist unklar, was genau Sie unter "Hausgeld" verstehen, jedoch liegen uns standardmäßig aus den Haushaltserhebungen keine entsprechenden Ergebnisse vor. Weitere Informationen könnten gegebenenfalls im Rahmen einer kostenpflichtigen Sonderauswertung ermittelt werden. Bei Interesse beantragen Sie diese bitte über das Kontaktformular. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben, bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und verbleiben mit freundlichen Grüßen

Dokumente