Sehr << Antragsteller:in >>
Sie haben mit Nachricht vom 3. August 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30642) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Ich stelle mir die Frage, wie viele deutsche Haushalte, in den letzten Jahren Anspruch auf Hausgeld hatten. Wie viele Haushalte mit Anspruch, das Angebot tatsächlich nutzen, ist in ihrer öffentlichen Datenbank einzusehen.
Haben Sie eine Statistik über die Altersverteilung der Personen, die Anspruch auf Hausgeld haben sowie der Personen die Wohngeld beziehen?"
Wir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt:
Sie haben Ihre Anfrage am 03.08.2023 zusätzlich über das Kontaktformular unseres Hauses gestellt, ohne hierbei auf das IFG Bezug zu nehmen. Hierzu haben Sie bereits am 14.08.2023 Auskunft erhalten. Ergänzend zu dieser Auskunft teilen wir Ihnen nunmehr das Folgende mit:
Zum Thema "Wohngeld":
Im Anhang finden Sie eine Tabelle mit Daten zum 31.12.2020 und 31.12.2021. Hintergrund: Es hat 2020 eine Wohngeldreform gegeben.
Daten für 2022 werden zur Zeit noch aufbereitet. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist derzeit noch nicht absehbar - vermutlich gegen Ende dieses Jahres.
In der Wohngeldstatistik werden Haushalte erfasst, die tatsächlich Wohngeld beziehen.
Man unterscheidet hierbei zwischen reinen Wohngeldhaushalten und wohngeldrechtlichen Teilhaushalten.
In den reinen Wohngeldhaushalten sind alle Personen wohngeldberechtigt.
Bei den wohngeldrechtlichen Teilhaushalten in Mischhaushalten handelt es sich um Haushalte, in denen Personen mit Wohngeldanspruch mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind.
Zur Altersverteilung der wohngeldbeziehenden Personen können wir ausschließlich die beigefügte Tabelle anbieten.
In der Wohngeldstatistik werden nur die Altersgruppen "unter 18 Jahren", "18 bis unter 25 Jahren" und "über 25 Jahren" ausgewiesen.
Wir haben eine Tabelle mit zwei Registerblättern (für reine Wohngeldhaushalte und für wohngeldrechtliche Teilhaushalte) beigefügt.
Die Tabelle weist neben der Gesamtzahl der Haushalte aus, wie vielen Haushalten keine, eine, zwei oder drei und mehr Personen der jeweiligen Altersgruppe angehören.
Die Tabelle enthält mittels 5er-Rundung geheim gehaltene Werte. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.
Zu Ihrer Frage, "wie viele deutsche Haushalte Anspruch auf Hausgeld hatten", liegen uns hingegen keine Informationen vor. Zwar ist unklar, was genau Sie unter "Hausgeld" verstehen, jedoch liegen uns standardmäßig aus den Haushaltserhebungen keine entsprechenden Ergebnisse vor. Weitere Informationen könnten gegebenenfalls im Rahmen einer kostenpflichtigen Sonderauswertung ermittelt werden. Bei Interesse beantragen Sie diese bitte über das Kontaktformular.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben, bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und verbleiben
mit freundlichen Grüßen